Prozess um Vienna-Pride-Anschlagspläne wird fortgesetzt

Mathias FischerMathias Fischer
Prozess St. Pölten digitale Beweise: Richterhammer vor Tablet mit Regenbogen-Symbolen
© Mit KI (Gemini) generiert

Zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren stehen in St. Pölten vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, Teil einer terroristischen Vereinigung gewesen zu sein und Anschläge auf die Regenbogenparade 2023 in Wien geplant zu haben.

Am Landesgericht St. Pölten wurde am Donnerstag die Verhandlung gegen zwei Brüder fortgesetzt, die im Verdacht stehen, Anschläge auf die Wiener Regenbogenparade am 17. Juni 2023 geplant zu haben. Den beiden österreichischen Staatsbürgern im Alter von 20 und 23 Jahren werden terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen. Beide bekennen sich nicht schuldig.

Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Verteidigung hatte dies mit dem Alter und der Privatsphäre der Angeklagten begründet. Am Donnerstag wurden laut Markus Sommerauer, Anwalt des Erstangeklagten, sechs Zeugen befragt, darunter drei Beamte der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN).

Dritter Angeklagter bereits verurteilt

Bereits Mitte Juli 2025 war ein 16-Jähriger am ersten Prozesstag rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Auch ihm wurden terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation vorgeworfen. Am 5. August wurde die Verhandlung zur Einholung eines IT-Gutachtens auf unbestimmte Zeit vertagt. Am kommenden Dienstag wird der Prozess fortgesetzt, dann könnten auch Urteile gegen die beiden Brüder fallen.

Staatsanwaltschaft: Kein unmittelbar bevorstehender Anschlag

Laut Staatsanwaltschaft St. Pölten stand ein Attentat auf die Pride 2023 nicht unmittelbar bevor. Der Staatsanwalt betonte im Vorjahr, dass dies auch nicht Gegenstand der Anklage sei. Die drei ursprünglich Beschuldigten hätten jedoch in einer einschlägigen Telegram-Gruppe Anschlagspläne erörtert, heißt es in der Anklageschrift.

Die Staatsanwaltschaft sieht in den jungen Angeklagten bis zu ihren Festnahmen gewaltbereite Anhänger des Islamischen Staates (IS) beziehungsweise der Gruppe Islamischer Staat - Provinz Khorasan (ISPK). Sie seien in der Telegram-Gruppe "psychology1444" auf gewaltaffine und stark radikalisierte ausländische Gleichgesinnte gestoßen. Neben Propagandavideos und Spendenaufrufen seien in Chats Anschlagspläne erörtert worden. Ein Ukrainer habe etwa angekündigt, sich als Selbstmordattentäter in die Luft sprengen zu wollen. Die Verteidigung bestreitet jedoch, dass die beiden Brüder an der Telegram-Gruppe beteiligt gewesen seien.

Waffenbeschaffung und IS-Propaganda

Der Erstangeklagte soll laut Anklage in Aussicht gestellt haben, in Tschechien ein Sturmgewehr der Marke AK-47 und ein großes Messer für einen Terroranschlag zu erwerben. Er soll zumindest seit März 2022 das IS-Gedankengut verinnerlicht und auf Plattformen wie TikTok und Telegram oder über sein Playstation-Profil verbreitet haben, wo er den IS glorifizierte.

Die beiden Brüder sollen den zu einem Selbstmordattentat bereiten Ukrainer wiederholt in dessen Absichten bestärkt und zur Umsetzung gedrängt haben. Der 23-Jährige propagierte in einem Chat das "Anstechen" und Jagen von Ungläubigen. Beide Brüder fertigten laut Vorwurf außerdem Bilder und Videos an, auf denen sie jeweils mit erhobener rechter Hand mit ausgestrecktem Zeigefinger posierten. Die sogenannte Tauhid-Geste wird von islamistischen Gruppen als Erkennungsmerkmal missbraucht.

Bekanntwerden erst nach der Parade

Die angeblichen Anschlagspläne auf die Vienna Pride 2023 wurden erst am Tag nach der Regenbogenparade bekannt. Die DSN informierte die Öffentlichkeit in einer eilig einberufenen Pressekonferenz darüber, einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt zu haben. Auf das Trio aufmerksam gemacht worden war die DSN durch einen ausländischen Partnerdienst, der Kenntnis von den Inhalten der Telegram-Chats erlangt hatte. Die Burschen wurden wenige Tage nach ihren Festnahmen mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt.

Quelle: APA

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