Prozess um Vienna Pride: Urteile in St. Pölten erwartet

Am Landesgericht St. Pölten könnten am Dienstag weitere Urteile im Verfahren um mutmaßliche Anschlagspläne auf die Regenbogenparade 2023 in Wien verkündet werden. Zwei Brüder müssen sich wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation verantworten.
Am Landesgericht St. Pölten wird am Dienstag mit weiteren Urteilen im Zusammenhang mit angeblichen Terror-Plänen gegen die Vienna Pride vom 17. Juni 2023 gerechnet. Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren, die sich nicht schuldig bekennen. Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation gewesen zu sein. Die Verhandlung wurde auch am Dienstag zunächst unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgeführt.
Bereits Mitte Juli 2025, am ersten Verhandlungstag, war ein 16-Jähriger zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Auch gegen ihn lautete die Anklage auf terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Am 5. August 2025 wurde das Verfahren vertagt, um ein IT-Gutachten einzuholen. Vergangenen Donnerstag wurde der Prozess mit Zeugenbefragungen wieder aufgenommen, am Dienstag kam zunächst ein Sachverständiger zu Wort.
Kein unmittelbar bevorstehender Anschlag
Laut Staatsanwaltschaft St. Pölten stand ein tatsächlicher Anschlag auf die Pride-Parade nicht unmittelbar bevor. Der Staatsanwalt betonte im Vorjahr in seinem Eröffnungsvortrag, dass dies den Angeklagten auch nicht vorgeworfen werde und nicht Gegenstand der Anklage sei. Die drei ursprünglich Beschuldigten, die als ehemalige Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gelten, sollen jedoch in einer Telegram-Gruppe Anschlagspläne diskutiert haben.
Nach Ansicht der Anklagebehörde waren die jungen Männer bis zu ihrer Festnahme gewaltbereite Sympathisanten des IS beziehungsweise der Nachfolgeorganisation Islamischer Staat - Provinz Khorasan (ISPK). In der Telegram-Gruppe „psychology1444“ seien sie auf gewaltaffine und stark radikalisierte ausländische Gleichgesinnte getroffen. Neben Propagandamaterial und Spendenaufrufen seien in den Chats auch Anschlagspläne besprochen worden. Ein Ukrainer habe angekündigt, sich als Selbstmordattentäter in die Luft sprengen zu wollen. Die Verteidigung der beiden Hauptangeklagten bestreitet allerdings, dass ihre Mandanten an der Telegram-Gruppe beteiligt gewesen seien.
Waffenbeschaffung und Anschlagspläne
Der 20-jährige Erstangeklagte, wie sein älterer Bruder österreichischer Staatsbürger, soll laut Anklage in Aussicht gestellt haben, in Tschechien ein Sturmgewehr vom Typ AK-47 und ein großes Messer zu besorgen. Damit sollte ein Anschlag auf die LGBTIQ+-Pride am 17. Juni 2023 verübt werden. Dem jungen Mann wird vorgeworfen, mindestens seit März 2022 das Gedankengut des IS verinnerlicht zu haben. Auf Plattformen wie TikTok und Telegram sowie über sein Playstation-Profil soll er die Terrormiliz glorifiziert und deren Ideologie verbreitet haben.
Er und sein 23-jähriger Bruder sollen den zum Selbstmordattentat bereiten Ukrainer wiederholt in seinen Absichten bestärkt und zur Umsetzung gedrängt haben. Der ältere Bruder soll in einem Chat das „Anstechen“ und Jagen von Ungläubigen propagiert haben. Beiden wird zudem vorgeworfen, Bilder und Videos angefertigt zu haben, auf denen sie mit erhobener rechter Hand und ausgestrecktem Zeigefinger posieren. Diese sogenannte Tauhid-Geste wird von islamistischen Gruppen als Erkennungsmerkmal verwendet.
Bekanntwerden nach der Pride-Parade
Die mutmaßlichen Anschlagspläne wurden erst am Tag nach der Regenbogenparade öffentlich bekannt. Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) informierte in einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz darüber, einen Anschlag vereitelt und Hausdurchsuchungen bei den drei Beschuldigten durchgeführt zu haben. Auf die jungen Männer aufmerksam geworden war die DSN durch einen ausländischen Partnerdienst, der Kenntnis von den Inhalten der Telegram-Chats erlangt hatte. Wenige Tage nach ihren Festnahmen wurden die Burschen mangels dringenden Tatverdachts wieder auf freien Fuß gesetzt.
Quelle: APA
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