Rabenstein erinnert Hundehalter an Leinenpflicht

Mathias FischerMathias Fischer
Hund an der Leine und Hundekot entfernen mit grüner Tüte im Park
© zVg

Die Marktgemeinde Rabenstein appelliert an Hundebesitzer, ihre Tiere in öffentlichen Bereichen anzuleinen und Hundekot zu entfernen. Acht Hundesackerl-Spender stehen im Gemeindegebiet zur Verfügung.

Die Marktgemeinde Rabenstein ruft Hundehalter dazu auf, ihre Vierbeiner in öffentlichen Bereichen an der Leine zu führen und die Hinterlassenschaften zu beseitigen. Dies diene einem rücksichtsvollen Miteinander in der Gemeinde.

Besonders auf Gehwegen, Grünflächen, Spielplätzen sowie entlang von Spazier- und Radwegen seien viele Menschen unterwegs, darunter Familien mit Kindern, ältere Personen und andere Hundebesitzer. Angeleinte Hunde würden für mehr Sicherheit sorgen und unangenehme Situationen vermeiden helfen.

Die Gemeinde fordert Hundehalter auf, die bereitgestellten Hundesackerl zu verwenden und diese ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen. So blieben Wege, Grünflächen und öffentliche Plätze sauber und für alle nutzbar.

Acht Spender im Gemeindegebiet

Im Gemeindegebiet stehen Hundesackerl-Spender an folgenden Standorten zur Verfügung:

  • Kreuzungsbereich Eichbergweg / Dorf-Au-Straße
  • Eichbergweg bei der Abzweigung des Wanderweges zum Lust-Wald
  • „Raben-Brücke“
  • „Nepumuk-Brücke“
  • Ramsteinstraße nach der Firma E-König
  • Kreuzung Ramsteinstraße / Röhrenbachstraße
  • Friedhof
  • Warth bei der „Lagl-Brücke“ am Radweg

Gesetzliche Verpflichtung und Strafen

Laut § 8 Abs. 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hundehalter verpflichtet, die Exkremente ihrer Tiere unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Verantwortung liege ausschließlich bei den Hundehaltern, nicht bei Gemeindemitarbeitern oder anderen Bürgern.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass das Nicht-Entsorgen von Hundekot mit empfindlichen Strafen geahndet werden kann. Die Marktgemeinde dankt allen Hundehaltern, die ihre Verantwortung ernst nehmen und mit ihrem Verhalten dazu beitragen, die Gemeinde sauber, sicher und lebenswert zu erhalten.

Nähere Informationen zum NÖ Hundehaltegesetz finden sich auf der Homepage der NÖ Landesregierung unter www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html.

Quelle: https://www.rabenstein.gv.at/Ruecksicht_nehmen_Hunde_bitte_an_die_Leine_und_Hundekot_entfernen_2

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