Ragweed-Alarm: Gemeinde ruft zur Bekämpfung auf

Mathias FischerMathias Fischer
Beifuß Ambrosia-Pflanzen auf einem Feld in Österreich im Sommer
© Marktgemeinde Großhöflein

Die Gemeinde Großhöflein appelliert an die Bevölkerung, blühende Ragweed-Pflanzen sofort zu entfernen. Die hochallergene Pflanze verlängert die Pollensaison bis Oktober und stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar.

Die Gemeinde Großhöflein fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Bekämpfung von Ragweed mitzuwirken. Das auch als beifußblättriges Traubenkraut oder Fetzenkraut bekannte Gewächs gefährdet die Gesundheit erheblich. Die Pollen der Pflanze können Heuschnupfen, Bindehautentzündungen, Bronchitis mit Husten, Atemnot und sogar allergisches Asthma verursachen.

Besonders problematisch ist der späte Blühbeginn zwischen Mitte Juli und Mitte August. Dadurch verlängert sich die Pollensaison bis in den Oktober hinein. Die Gemeinde bittet dringend darum, bereits blühende Exemplare auszureißen und über den Restmüll zu entsorgen. Landwirte werden aufgerufen, vor der Blüte zu mähen.

Samen bleiben 40 Jahre keimfähig

Das Blühen und die Samenreife müssen unbedingt verhindert werden. Einerseits um die Pollenbelastung für Allergikerinnen und Allergiker zu reduzieren, andererseits um die weitere Ausbreitung zu stoppen. Die Samen bleiben bis zu 40 Jahre keimfähig und bedeuten eine jahrzehntelange Belastung für Mensch und Umwelt.

Die Gemeinde ersucht alle Großhöfleinerinnen und Großhöfleiner, bei der Ausrottung dieser Pflanze mitzuhelfen, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden und die Lebensqualität in der Gemeinde zu erhalten. Wer Ragweed-Pflanzen auf öffentlichem Grund entdeckt, soll umgehend die Gemeinde informieren, damit diese die Pflanzen entsorgen kann.

So erkennt man Ragweed

Ragweed lässt sich an der typisch gelappten Blattform erkennen. Die Blattunterseite ist grün, die Stängel sind rötlich. Charakteristisch sind außerdem hohe und lange Blütenstände.

Vorkommen können unter www.ragweedfinder.at gemeldet werden. Die Plattform dokumentiert Ragweed-Vorkommen öffentlich und zeigt auf, wo die Belastung für Allergikerinnen und Allergiker besonders hoch ist, um Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.

Gesetzliche Verpflichtung im Burgenland

Die Burgenländische Landesregierung hat ein Ragweed-Bekämpfungsgesetz (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Verfügungsberechtigte verpflichtet, ihr Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem Pflegezustand zu halten, der frei von Ragweed ist. Zudem muss die Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert werden.

Quelle: https://www.grosshoeflein.at/ragweed-sehen-melden-und-entsorgen

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