Raser ohne Führerschein: Auch Autobesitzer wird angezeigt

Mathias FischerMathias Fischer
Tacho 225 km/h bei 100er-Schild zeigt schnelles Auto auf Autobahnauffahrt zu Kreisverkehr
© Mit KI (Gemini) generiert

Ein 39-Jähriger ist in der Nacht von Samstag auf Sonntag in Wals im Flachgau einer Zivilstreife durch aggressive Fahrweise und massiv überhöhte Geschwindigkeit aufgefallen. Weil der Mann keinen Führerschein besaß, wird nun auch der Fahrzeugbesitzer angezeigt, so die Polizei.

Der 39-Jährige ignorierte die Anhalteversuche der Beamten und flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Er fuhr auf die Westautobahn in Richtung Wien auf und war dort mit 225 km/h unterwegs – erlaubt waren 100 km/h. Bei der Ausfahrt Salzburg-Mitte verließ er die Autobahn mit 200 km/h und prallte schließlich in einem Kreisverkehr gegen die Leitplanke.

Autobesitzer haftet für Überlassung

Hans Wolfgruber von der Landespolizeidirektion Salzburg erklärt die rechtliche Lage: Der Zulassungsbesitzer wird nach dem Kraftfahrgesetz angezeigt, weil er ein Fahrzeug nur an berechtigte Personen überlassen darf. Er müsse sich davon überzeugen, dass der Lenker einen gültigen Führerschein besitzt.

Dem Fahrzeugbesitzer droht eine Strafe von bis zu 5.000 Euro. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf bis zu 10.000 Euro ansteigen. Der Raser selbst wird wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen und wegen mehrfacher Gefährdung der körperlichen Sicherheit zur Anzeige gebracht.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3366450/

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