Rassistische Gesänge: Salzburg verzeichnet drei Fälle

Pia ProdingerPia Prodinger
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

In Salzburg wurden bisher drei Fälle behandelt, bei denen Menschen rassistische Parolen zum Partyhit „L'amour toujours“ skandierten. Verurteilungen blieben österreichweit die Ausnahme, so die APA.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat seit dem Bekanntwerden des Phänomens drei Verfahren wegen rassistischer Gesänge zum Song „L'amour toujours“ behandelt. In einem Fall stellte das Landesgericht Salzburg das Verfahren gegen die Angeklagten unter Festlegung einer Probezeit vorläufig ein. In einem weiteren wurde ein Verhandlungstermin festgesetzt.

Das Phänomen war im Mai 2024 einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden, als ein Video aus sozialen Netzwerken für Empörung sorgte. Darin waren junge Menschen vor einem Lokal auf der deutschen Nordsee-Insel Sylt zu sehen, die Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ zum Song grölten. Seither häufen sich die Fälle auch in Österreich.

Innsbruck und Graz am stärksten betroffen

Die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz verzeichneten mit jeweils fünf Fällen die meisten Verfahren. In Innsbruck kam es zu einer einzigen Verurteilung. In Graz erfolgte in keinem der fünf Fälle – einer davon stammte bereits aus dem Jahr 2023 – eine Anklage.

In Wien wurden drei Fälle behandelt. Einer betraf unbekannte Täter, die offenbar an einem Aufmarsch der rechtsextremen Identitären teilgenommen hatten, aber nicht ausgeforscht werden konnten. Ein eingestelltes Verfahren wegen Verhetzung betraf elf Beschuldigte, die in einem Park das Lied gespielt und laut einer Zeugin „Ausländer raus“ gerufen haben sollen. Im dritten Verfahren wird einem Beschuldigten vorgeworfen, ein entsprechendes Video auf Instagram veröffentlicht zu haben. Hier laufen noch Ermittlungen.

Unterschiedliche Verfahrensausgänge in Oberösterreich

Die Staatsanwaltschaft Wels berichtete neben dem bekannten eingestellten Verfahren zu einem Vorfall in Gosau über einen weiteren Fall. Dabei sollen drei Beschuldigte zum Lied „L'amour toujours“ „Ausländer raus“ skandiert, den Hitlergruß gezeigt und „Heil Hitler“ sowie „Sieg Heil“ gerufen haben. Nach Anklageerhebung wurde ein Angeklagter freigesprochen, gegen einen diversionell vorgegangen und ein Angeklagter schuldig erkannt.

Die Staatsanwaltschaft Leoben klagte einen Tatverdächtigen an, der ein YouTube-Video mit Auszügen aus dem Film „Der Untergang“ zum abgewandelten Lied geteilt hatte. Nachdem dieser ein Diversionsangebot nicht annahm, wurde er im November 2025 verurteilt. Das Verfahren um einen Vorfall auf einem Mensafest an der Johannes Kepler Universität (JKU) in Linz wurde abgebrochen.

Justizministerin: Begleitumstände entscheidend

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) stellte in ihrer Anfragebeantwortung klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich objektiv geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen. Allerdings komme es auf die jeweilige subjektive Tatseite an. Per se sei dies nicht der Fall, müssten doch auch weitere Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder zusätzliche konkret einschlägige Phrasen vorliegen.

Das Justizministerium lieferte die Zahlen als Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gebe es dabei nicht, betonte das Ressort. Mangels effektiver automationsunterstützter Abfragemöglichkeit basiere die Berichterstattung im Wesentlichen auf Erinnerungen.

Grüne fordern einheitlichen Zugang

„Die jüngste Anfragebeantwortung des Justizministeriums zeigt ein strukturelles Problem“, kommentierte der Rechtsextremismussprecher der Grünen, Lukas Hammer, gegenüber der APA. Die Strafverfahren wegen fremdenfeindlicher Gesänge würden, selbst nach Berücksichtigung der individuellen Umstände des Einzelfalls, höchst unterschiedlich behandelt. Es fehle an einheitlichem Zugang und gefestigter Rechtsprechung.

Rechtsextreme und rassistische Netzwerke nutzten gezielt Lücken, um Hass zu normalisieren. „Wenn das Skandieren von Parolen, die ganze Bevölkerungsgruppen verächtlich machen, strafrechtlich so unterschiedlich behandelt werden und dann straflos bleiben, haben wir Handlungsbedarf“, so Hammer. Ein Leitfaden zum Tatbestand der Verhetzung stamme aus dem Jahr 2019 und sei stellenweise nicht mehr aktuell. Die Grünen fordern daher ein einheitliches Vorgehen der Staatsanwaltschaften.

Der italienische DJ und Musikproduzent Gigi D'Agostino kommt im Dezember übrigens auch nach Salzburg in die Salzburgarena. Zu seinen bekanntesten Hits zählt unter anderem das Lied „L'amour toujours“.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3364975/

Worüber spricht Salzburg morgen?

Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.