Ratten in Mauthausen: Gemeinde ruft zu Vorsicht auf

In der Marktgemeinde Mauthausen werden verstärkt Ratten beobachtet, vor allem im Zentrum. Die Gemeinde appelliert an die Bevölkerung, Abfälle sorgfältig zu entsorgen und keine Nahrungsquellen für die Tiere bereitzustellen.
Im Zentrum und weiteren Teilen des Ortsgebiets von Mauthausen kommt es derzeit zu vermehrten Rattensichtungen. Die Marktgemeinde fordert alle Bürgerinnen und Bürger auf, bei der Abfallentsorgung und beim Kompostieren besonders achtsam zu sein. Falsch gelagerte Lebensmittel und Essensreste würden Ratten und andere Schädlinge anziehen.
Ein Rattenpaar könne unter günstigen Bedingungen innerhalb kurzer Zeit bis zu 100 Nachkommen hervorbringen, heißt es in der Mitteilung. Die Bekämpfung sei aufwendig und oft nur unter schwierigen Bedingungen möglich.
Lage an Gewässern begünstigt Rattenvorkommen
Aufgrund der Lage von Mauthausen an Donau, Aist, Gusen und Riederbach seien Rattenvorkommen immer wieder ein Thema. Mit einfachen Maßnahmen könne jeder dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Der Klimawandel treibe die Tiere von den Feldern, wo sie keine Nahrung mehr fänden, in Gärten, Gebäude und andere Bereiche mit leicht zugänglichen Nahrungsquellen. Dort fänden sie Essensreste in nicht geschlossenen Abfalltonnen, in nicht fachgerechten Kompostbehältern und in der Kanalisation. Ratten seien schlau, scheu, überwiegend nachtaktiv und könnten Krankheitserreger übertragen.
Maßnahmen gegen Rattenbefall
Die Gemeinde rät: Essensreste nicht über WC/Abfluss entsorgen; Tierfutter nicht im Freien lagern; Abfallbehälter geschlossen halten, gelbe Säcke gut verschließen und erst am Vortag der Abholung rausstellen; nur geschlossene Komposter nutzen, kein Fleisch/Knochen kompostieren; keine Giftköder auslegen; Gebäude mit Dichtungen, feinmaschigen Gittern und fachgerechten Abdichtungen gegen Ratten sichern, auch Wasserabläufe schützen; bei Befall stets Profis beauftragen.
Einschränkungen bei Nutztierhaltung
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass die Haltung von Nutztieren – dazu zählen auch Hühner – in als „Wohngebiet“ gewidmeten Bereichen aus raumordnungsrechtlichen Gründen Einschränkungen unterliegen oder unzulässig sein kann. Interessierte sollten sich vor der Anschaffung oder Haltung von Nutztieren beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tierhaltung am jeweiligen Standort zulässig ist.
Quelle: https://www.mauthausen.at/Ratten_im_Ortsgebiet_-_Bitte_um_Beachtung_
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