Rattengift-Ausgabe durch Gemeinde gestoppt

Mona HopfingerMona Hopfinger
Rattenbekämpfung: Köderbox, Datenerfassung, Schutz vor Haustieren, Ab 1. April 2026
© Mit KI (Gemini) generiert

Seit 1. April dürfen Gemeinden keine Rattenköder mehr an Bürger ausgeben. Eine neue Verordnung erlaubt die Abgabe nur noch an berufsmäßige Verwender. Eine Partnerfirma übernimmt nun die Nachfüllung von Köderboxen bei Privatpersonen.

Die Rodentizidsachkundeverordnung verbietet seit 1. April 2026 die Weitergabe von Rattenködern an Privatpersonen. Betroffen ist auch der bisherige Service der Gemeinde, Köderboxen am Bauhof zu befüllen und auszugeben. Selbst mit Sachkundenachweis darf das Personal die Köder nicht mehr für diesen Zweck erwerben.

Partnerfirma bietet Nachfüllung vor Ort

Als Ersatz wurde eine Kooperation mit der AS Schädlingsabwehr GmbH vereinbart. Das Unternehmen füllt Köderboxen bei Privatpersonen direkt vor Ort nach – zu einem Pauschalpreis von 14 Euro brutto pro Box. Termine können über eine eigene Buchungsplattform vereinbart werden. Weitere Kosten fallen nicht an.

Die Gemeinde selbst setzt ihre Rattenbekämpfung im Kanalsystem mit dem BaitGuard-System fort, inklusive Monitoring und Kontrolle.

Bessere Übersicht durch zentrale Erfassung

Ein Vorteil der neuen Lösung: Alle privaten Köderpunkte werden in die Software der Gemeinde eingetragen. Dadurch entsteht ein vollständigeres Bild des Befalls, was gezielte Maßnahmen erleichtert. Zudem ist die Gemeinde rechtlich auf der sicheren Seite.

Hintergrund der gesetzlichen Änderung ist der Schutz von Menschen, Haustieren und Wildtieren vor den Giftstoffen. Mehrere Gemeinden im Bezirk setzen das Konzept bereits erfolgreich um.

Ratten siedeln sich häufig auf Grundstücken an – etwa bei Komposthaufen, Hochbeeten, Holzlagerungen oder unsachgemäß entsorgtem Müll. Sie können gefährliche Krankheiten wie Maul- und Klauenseuche, Tollwut, Schweinepest oder die Weil'sche Krankheit übertragen.

Quelle: https://www.hohenau.at/Kein_Rattengift_mehr_von_der_Gemeinde

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