Rattengift nicht mehr am Gemeindeamt Retzbach erhältlich

Die Gemeinde Retzbach gibt künftig kein Rattengift mehr an Bürger aus. Grund ist eine neue Verordnung, die die Abgabe an Privatpersonen ohne entsprechende Sachkunde verbietet.
Die Gemeinde Retzbach stellt die Ausgabe von Rattengift an Privatpersonen ein. Am Gemeindeamt ist das Mittel ab sofort nicht mehr verfügbar.
Hintergrund ist die Rodentizidsachkunde-Verordnung, die eine Abgabe von Rattengift an Privatpersonen ohne entsprechende Sachkunde untersagt. Die Regelung gilt künftig österreichweit.
Die Gemeinde informierte die Bürger über die Änderung auf ihrer Website. Wer künftig Rattengift benötigt, muss entweder über die erforderliche Sachkunde verfügen oder auf professionelle Schädlingsbekämpfer zurückgreifen.
Das Gemeindeamt Retzbach in der Dorfstraße 2 in Unterretzbach ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Zusätzliche Amtsstunden gibt es jeden Freitag von 8 bis 9 Uhr in Oberretzbach.
Quelle: https://www.retzbach.gv.at/Buerger_erhalten_kein_Rattengift_von_der_Gemeinde_mehr
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