Rebzikaden-Bekämpfung in NÖ ist verpflichtend

Mathias FischerMathias Fischer
Weinreben mit reifen Trauben in einem österreichischen Weingarten
© Marktgemeinde Pottendorf

Die Landwirtschaftskammer Niederösterreich weist auf die Pflicht zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade hin. Betroffen sind nicht nur Weinbaubetriebe, sondern alle Besitzer von Rebstöcken – auch in Privatgärten und öffentlichen Parks.

Die Amerikanische Rebzikade überträgt die Goldgelbe Vergilbung, eine gefährliche Rebenkrankheit, die zum Absterben der Rebstöcke führt. Eine direkte Behandlung der Krankheit ist nicht möglich, weshalb die Eindämmung des Überträgers im Vordergrund steht. Die Goldgelbe Vergilbung gilt als EU-Quarantänekrankheit und unterliegt der Meldepflicht.

Wer muss handeln?

Die Maßnahmen betreffen alle Gemeinden im Hauptverbreitungsgebiet laut Verordnung der niederösterreichischen Landesregierung. Die Verpflichtungen gelten nicht nur für Weinbaubetriebe und Rebschulbetriebe, sondern für sämtliche Besitzer von Rebstöcken – einschließlich Privatgärten, Gemeinden, öffentlicher Parks und Firmengelände.

So erkennt man die Gefahr

Die Amerikanische Rebzikade ist etwa fünf bis sechs Millimeter groß und lebt ausschließlich auf Reben. Sie saugt an erkrankten Rebstöcken und überträgt die Krankheit auf gesunde Pflanzen. Erwachsene Tiere können mehrere hundert Meter weit fliegen, was eine rasche Ausbreitung ermöglicht.

Symptome der Goldgelben Vergilbung sind gelbe Verfärbungen bei Weißweinsorten beziehungsweise rote Verfärbungen bei Rotweinsorten, eingerollte Blätter und nicht verholzende Triebe. Befallene Reben sterben ab.

Verpflichtende Behandlungen

Rebstöcke müssen mit einem Insektizid behandelt werden. Vorgeschrieben sind mindestens zwei Behandlungen im Zeitraum von Mai bis Juli. Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Die Anwendung muss dokumentiert werden, Rechnungen der eingesetzten Mittel sind drei Jahre lang aufzubewahren.

Nicht berufliche Verwender sollten Datum, Ort der Anwendung (Grundstücksnummer oder Adresse) sowie das ausgebrachte Pflanzenschutzmittel aufzeichnen. Die Verpflichtung gilt auch für einzelne Rebstöcke in Privatgärten oder auf öffentlichen Flächen.

Verdachtsfälle sofort melden

Bei Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung muss umgehend die Landwirtschaftskammer Niederösterreich informiert werden. Das Referat Wein- und Obstbau ist unter der Telefonnummer 05 0259 22200 erreichbar. Verdachtsfälle werden überprüft, befallene Rebstöcke müssen entfernt werden. Bei bestätigtem Befall können weitere Maßnahmen vorgeschrieben werden.

Die Landwirtschaftskammer betont, dass bereits ein einzelner unbehandelter Rebstock ein Risiko darstellt. Eine wirksame Eindämmung sei nur möglich, wenn alle Besitzer von Reben die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.

Quelle: https://www.pottendorf.at/Rebzikade_die_NOe_Landwirtschaftskammer_informiert

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