Rechnitzer Weingebirge zur Sicherheitszone erklärt

Mathias FischerMathias Fischer
Weinreben im Vordergrund mit Blick auf eine österreichische Ortschaft mit Kirchtürmen und Häusern
© Gemeinde Rechnitz

Im Rechnitzer Weingebirge wurde ein Weingarten mit der Goldgelben Vergilbung behördlich bestätigt. Die Behörden haben daraufhin das gesamte Gebiet zur Sicherheitszone erklärt, Winzer müssen bis 20. Juli verpflichtend Insektizide einsetzen.

Die Behörden haben im Rechnitzer Weingebirge einen Weingarten mit der Goldgelben Vergilbung (Flavescence dorée) bestätigt. Aufgrund dieses Nachweises wurde das gesamte Rechnitzer Weingebirge zur Sicherheitszone erklärt. Die Weingärten im direkten Umkreis bilden die Befallszone.

Bei der Goldgelben Vergilbung handelt es sich um eine gefährliche Quarantänekrankheit, die sich durch die Amerikanische Rebzikade rasant ausbreitet. Derzeit wurde bereits das fünfte Larvenstadium der Rebzikade gefunden, die Tiere stehen kurz vor der Flugfähigkeit.

Drei Sofortmaßnahmen vorgeschrieben

Die Bekämpfung erfordert die Kombination von drei Maßnahmen. Befallene Stöcke müssen schnellstmöglich gerodet werden, da Symptome von Vergilbungskrankheiten bereits sichtbar sind. Da Stolbur meist erst ab Juli oder August auftritt, handelt es sich aktuell meist um die gefährliche Goldgelbe Vergilbung.

Zusätzlich ist eine gezielte Insektizidbehandlung vorgeschrieben. Auch unbewirtschaftete Weingärten müssen gerodet werden. Eine Fläche gilt bereits dann als unbewirtschaftet, wenn zwar Laub- und Mäharbeiten durchgeführt werden, aber kein Pflanzenschutz stattfindet.

Verpflichtende Behandlung bis 20. Juli

Vom 6. Juli 2026 bis 20. Juli 2026 ist in den Befalls- und Sicherheitszonen eine Insektizidbehandlung verpflichtend vorgeschrieben. Die Behörde verständigt nur jene Betriebe schriftlich, die Flächen direkt in der Befallszone haben.

Betriebe in der Sicherheitszone werden nicht schriftlich informiert. Winzer müssen sich selbstständig über den Status ihrer Flächen informieren, entweder mittels Aushang bei den betroffenen Gemeinden oder online über die Geodaten Burgenland.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel

Für die integrierte Produktion sind die Mittel Sivanto Prime, Carnadine und Samba K zugelassen. In der biologischen Produktion dürfen Raptol HP, Spruzit Schädlingsfrei und NeemAzal-T/S eingesetzt werden. Biologische Mittel dürfen auch im konventionellen Anbau genutzt werden.

Winzer müssen den nötigen Wirkstoffwechsel beachten, da einige Produkte nur einmal pro Jahr eingesetzt werden dürfen. Der Weinbauverein Rechnitz fordert alle Winzer auf, ihre Weingärten umgehend zu kontrollieren, auffällige Stöcke zu entfernen und die Behandlungen fristgerecht durchzuführen.

Für Fragen stehen die Stellen der Landwirtschaftskammer zur Verfügung. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft ist auf der Website der Gemeinde Rechnitz abrufbar.

Quelle: https://www.rechnitz.at/de/buergerservice/aktuelles/detail/goldgelbene-vergilbung

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