Rechnungshof fordert Reform des österreichischen Weinrechts

Der Rechnungshof kritisiert veraltete Strukturen im österreichischen Weinrecht. Die Kontrollsysteme seien ineffizient, EU-Vorgaben würden nicht umgesetzt und Kompetenzen im Landwirtschaftsministerium seien zersplittert.
Der Rechnungshof hat in einem am Freitag präsentierten Bericht erhebliche Mängel im österreichischen Weinrecht festgestellt. Die Kontrollstrukturen für die Qualitätssicherung seien veraltet und ineffizient, heißt es in dem Dokument. Zudem habe Österreich bei der Anpassung an EU-Vorgaben Versäumnisse zu verantworten. Der Prüfzeitraum erstreckte sich von 2021 bis Mitte 2025. Die Prüfer bemängeln außerdem eine unklare Kompetenzverteilung im Landwirtschaftsministerium.
Fehlende Erzeugergemeinschaften trotz EU-Vorgaben
Im Weinbereich gelten sowohl EU-Regelungen als auch nationale Vorschriften. Die etwa 35 Verordnungen auf nationaler Ebene entsprächen jedoch teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand des Unionsrechts, stellen die Prüfer fest. Besonders problematisch sei, dass im Berichtszeitraum die seit 2024 im EU-Recht vorgesehenen Erzeugergemeinschaften in Österreich weiterhin fehlten. Nur solche Vereinigungen dürften Anträge auf Eintragung geografischer Angaben stellen oder bestehende Produktspezifikationen ändern – beides wichtige Kriterien für die Weinqualität.
Stattdessen würden in Österreich nach wie vor regionale Weinkomitees in Abstimmung mit dem Nationalen Weinkomitee die Produktspezifikationen erarbeiten. Diese Komitees bezögen jedoch nicht alle betroffenen Weinbauern ein, monieren die Prüfer. Der Rechnungshof empfiehlt, die Komitees rasch durch Erzeugervereinigungen zu ersetzen.
Zersplitterte Zuständigkeiten bei Qualitätssicherung
Für die Qualitätssicherung sind derzeit drei Behörden zuständig: die Bundeskellereiinspektion, das Bundesamt für Weinbau in Eisenstadt mit vier Außenstellen sowie die Höhere Bundeslehranstalt und Bundesamt für Wein- und Obstbau in Klosterneuburg. Das Landwirtschaftsministerium übt die strategische Steuerung und Aufsicht aus. Die Prüfer kritisieren jedoch, dass zwei Behörden unterschiedlichen Sektionen beziehungsweise Abteilungen zugeordnet seien und teilweise ohne interne Abstimmung dieselben Aufgaben erfüllten.
Dies führe zu Ineffizienzen: So hätten zwei Ämter IT-Systeme angeschafft, die nicht optimal oder gar nicht gemeinsam genutzt werden könnten. Der Rechnungshof fordert das Landwirtschaftsministerium auf, rasch zu klären, welche IT-Systeme künftig zum Einsatz kommen sollen. Zudem sollten die Aufgaben der beiden Bundesämter in der Qualitätssicherung gebündelt werden.
Kontrollen unzureichend umgesetzt
Auch bei den Kontrollen zur Qualitätssicherung sehen die Prüfer Defizite. Das EU-Recht schreibe seit 2010 stichprobenartige Kontrollen bei Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und geschützten geografischen Angaben vor. Das Agrarministerium habe es jedoch versäumt, die entsprechende EU-Regelung umzusetzen. Zwar gebe es Kontrollen, ob dabei aber Produktspezifikationen eingehalten würden, werde in der Regel nicht überprüft. Angaben etwa zur Weinmenge oder zur engeren Herkunft beruhten ausschließlich auf Eigenangaben der Antragsteller, heißt es im Bericht.
Der Rechnungshof sieht hier die Schaffung von Erzeugervereinigungen als notwendig an, die künftig die Einhaltung der Produktspezifikationen ihrer Erzeuger gewährleisten sollen. Die staatliche Kontrolle sollte bei einer repräsentativen Anzahl an Stichproben durchgeführt werden, die neben analytischen beziehungsweise sensorischen Prüfungen auch die Einhaltung der Produktspezifikation umfassen, empfiehlt der Rechnungshof.
Quelle: APA
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