Rechnungshof kritisiert Mängel bei Landesholding

Pia ProdingerPia Prodinger
Burgenländischer Rechnungshof: 68% öffentliche Ausschreibungen nicht eingehalten, 19% Frauenanteil im Management
© Mit KI (Gemini) generiert

Der burgenländische Landesrechnungshof hat bei der Vergabe von Geschäftsführungsposten in der Landesholding erhebliche Versäumnisse aufgedeckt. Kritisiert werden fehlende Ausschreibungen, mangelhafte Eignungsprüfungen und unzureichendes Compliance-Bewusstsein.

Der burgenländische Landesrechnungshof (BLRH) hat bei den Geschäftsführungsverträgen innerhalb der Landesholding erhebliche Mängel festgestellt. Kritisiert werden unter anderem fehlende öffentliche Ausschreibungen, unzureichende Eignungsprüfungen sowie Schwachstellen bei Verträgen und Gehaltsregelungen. Zudem attestiert der Rechnungshof den betroffenen Unternehmen ein mangelhaftes Compliance-Bewusstsein. Die Landesholding erklärte am Mittwoch, zahlreiche Empfehlungen bereits umgesetzt zu haben, vertritt bei der Ausschreibungspflicht jedoch eine andere rechtliche Auffassung.

Mängel bei Ausschreibungen festgestellt

Laut BLRH-Direktor René Wenk wurden gesetzliche Vorgaben und konzerninterne Richtlinien nicht konsequent eingehalten. Im Rahmen der Prüfung wurden 52 Unternehmen untersucht, von denen 50 dem Stellenbesetzungsgesetz unterliegen und Führungspositionen öffentlich ausschreiben müssen.

Die Ergebnisse zeigen, dass 34 Prozent der Unternehmen vollständig auf öffentliche Ausschreibungen verzichteten. Weitere 34 Prozent schrieben Führungsfunktionen nur teilweise aus. Lediglich 32 Prozent führten für sämtliche Geschäftsführungspositionen Ausschreibungen durch.

Mehrfach wurden Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer vorübergehend ohne vorherige Ausschreibung bestellt. Nach Ansicht des Rechnungshofes lagen keine Gründe vor, die eine Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren gerechtfertigt hätten. Teilweise erfolgte die öffentliche Ausschreibung erst bis zu zwei Jahre nach der vorläufigen Bestellung. Dadurch hätten die interimistischen Amtsinhaber bei späteren Bewerbungsverfahren einen Vorteil erlangt, da sie die geforderte Berufserfahrung bereits durch die Ausübung der Funktion erwerben konnten.

Kritik an internen Besetzungen

Auch bei der Bestellung von Mitarbeitenden aus Landesunternehmen zu Geschäftsführern wurden laut BLRH häufig keine öffentlichen Ausschreibungen durchgeführt. Der Rechnungshof sieht darin eine mögliche Umgehung des Stellenbesetzungsgesetzes sowie eine Ungleichbehandlung bei den Vertragsverhältnissen. Insgesamt übten 16 Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer ihre Funktion auf Grundlage unbefristeter Dienstverträge aus, während andere befristete Geschäftsführungsverträge mit nicht indexierten Gehältern erhielten.

Das Argument der Landesholding, wonach die zusätzliche Geschäftsführungsfunktion unentgeltlich ausgeübt werde und daher keine Bewerber zu erwarten seien, ließ Wenk nicht gelten. In einzelnen Fällen seien Prämien ausbezahlt oder Überstunden verrechnet worden. Zudem werde die Funktion während der regulären Arbeitszeit ausgeübt.

Kaum Fortschritte bei Frauenanteil

Der Frauenanteil in den Geschäftsführungen lag im Prüfungszeitraum von Anfang 2021 bis Ende März 2025 bei rund 19 Prozent. Nach Einschätzung des Rechnungshofes ist trotz bestehender Ziele zur Frauenförderung keine Verbesserung erkennbar. Die Argumentation, Frauen könnten sich selbstverständlich bewerben, greife aus Sicht des BLRH zu kurz.

Darüber hinaus wurden in drei Fällen Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Fixgehälter festgestellt. Zwei der betroffenen Personen leiteten noch während der Prüfung Rückzahlungen ein. Zudem bemängelte der Rechnungshof eine teilweise unzureichende Dokumentation der Eignungsprüfungen.

Kritik am Compliance-Verständnis

Besonders kritisch bewertet der BLRH die Ankündigung der Landesholding, ihre bisherige Ausschreibungspraxis nicht ändern zu wollen. Öffentliche Ausschreibungen seien gesetzlich vorgeschrieben und dienten der Transparenz sowie der Ansprache eines möglichst breiten Bewerberkreises. Die bewusste Umgehung dieser Vorgaben deute auf ein geringes Compliance-Bewusstsein hin.

Landesholding verweist auf Verbesserungen

Die Landesholding betonte, den Bericht ernst zu nehmen. Mehrere der beanstandeten Sachverhalte lägen bereits Jahre zurück. Zahlreiche Prozesse seien inzwischen verbessert und durch neue Standards abgesichert worden. Man sehe den Bericht daher auch als Bestätigung eines laufenden Verbesserungsprozesses. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil habe sich nach Bekanntwerden der Ergebnisse ebenfalls für weitere Verbesserungen ausgesprochen.

Nach Angaben der Holding wurden Compliance-Verstöße konsequent aufgearbeitet und die Kontrollmechanismen ausgebaut. In der Frage der Ausschreibungen hält man jedoch an der eigenen Rechtsansicht fest. Demnach sei es zulässig, Geschäftsführungsfunktionen in Tochtergesellschaften vorübergehend und unentgeltlich mit eigenen Mitarbeitenden zu besetzen und erst anschließend öffentlich auszuschreiben, um die Handlungsfähigkeit der Unternehmen zu gewährleisten.

Land prüft Empfehlungen

Das Land Burgenland kündigte an, die Empfehlungen des Rechnungshofes zu prüfen und erforderliche Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig wurde betont, dass operative Entscheidungen innerhalb des Konzerns in der Verantwortung der Landesholding und ihrer Gesellschaften liegen.

Die beanstandeten Punkte zu Gehaltsbestandteilen, Zielvereinbarungen, Prämienregelungen und Dokumentationspflichten sollen nun in den zuständigen Bereichen aufgearbeitet werden. Ein Teil der Empfehlungen sei bereits umgesetzt worden. Zudem werde man den niedrigen Frauenanteil zum Anlass nehmen, Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen weiterhin verstärkt zu berücksichtigen.

Reaktionen aus der Politik

SPÖ-Rechnungshofsprecher Christian Dax bezeichnete den Bericht als wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Abläufe. Der Landesrechnungshof erfülle mit seiner Kontrolltätigkeit eine wesentliche Aufgabe, die aufgezeigten Hinweise seien in der weiteren politischen und fachlichen Diskussion entsprechend zu berücksichtigen.

Die FPÖ sieht in den Ergebnissen einen klaren Auftrag zur Überprüfung bestehender Abläufe und fordert konkrete Konsequenzen. Die Empfehlungen des Landesrechnungshofes dürften nicht folgenlos bleiben, hieß es. Besonders bei einer Holding müsse nachvollziehbar sein, wer finanzielle Entscheidungen trifft, wer diese kontrolliert und wer letztlich die Verantwortung dafür trägt, erklärte Michelle Whitfield.

Quelle: APA

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