Reisepass beantragen: Kosten, Dauer und Vertretungsregeln
Wer einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigt, kann diesen am Gemeindeamt beantragen. Die Ausstellung dauert rund drei Wochen, in dringenden Fällen ist ein Termin direkt bei der Bezirkshauptmannschaft nötig.
Für die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises am Gemeindeamt ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa drei Wochen zu rechnen. Wer das Dokument schneller benötigt, muss einen Termin bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vereinbaren.
Zum Antrag sind ein Passfoto, das nicht älter als sechs Monate sein darf und den internationalen Kriterien entspricht, sowie der aktuelle Reisepass oder Personalausweis mitzubringen. Informationen zu den Anforderungen an das Passfoto finden sich auf der Website des Innenministeriums.
Gebühren für Reisepass und Personalausweis
Die Kosten werden direkt an die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung entrichtet. Ein Reisepass für Kinder von zwei bis elf Jahren kostet 44 Euro, ab zwölf Jahren beträgt die Gebühr 112 Euro. Das Gemeindeamt stellt einen Zahlschein zur Überweisung ans Passamt aus.
Für einen Personalausweis fallen für Kinder zwischen zwei und 15 Jahren 39 Euro an, ab dem 16. Geburtstag sind 91 Euro zu bezahlen. Kleinkinder bis zu zwei Jahren erhalten Reisepass oder Personalausweis einmalig kostenlos.
Persönliche Anwesenheit und Vertretungsregeln
Jede Person muss beim Antrag persönlich anwesend sein. Bei Kindern bis zur Volljährigkeit unterschreibt der gesetzliche Vertreter mit.
Sind die Eltern miteinander verheiratet, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist. Bei unverheirateten Eltern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis im Falle einer gemeinsamen Obsorge auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
Bei Kindern aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.
ID-Austria Vollfunktion mit Passantrag
Wer die App „Digitales Amt“ vor dem Besuch im Gemeindeamt herunterlädt, kann mit dem Passantrag die Vollfunktion der ID-Austria einrichten. Nach der Fertigstellung stehen dann verschiedene Möglichkeiten offen, etwa Führerschein und Zulassungsschein am Handy mit „eAusweise“ zu nutzen.
Um sicherzugehen, dass die gewünschte Mitarbeiterin oder der gewünschte Mitarbeiter im Gemeindeamt anwesend ist, empfiehlt sich eine telefonische Vorabklärung.
Quelle: https://www.mattsee.at/Passantrag_am_Gemeindeamt_-_Vertretungsbefugnis_bei_Kindern
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