Rettungsgasse: So bilden Autofahrer sie richtig

Auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich müssen Lenker bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse bilden. Der Oberösterreichische Zivilschutz erklärt, wie die Gasse korrekt gebildet wird und welche Strafen bei Missachtung drohen.
Die Rettungsgasse ist auf österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen und Autostraßen verpflichtend. Sie ermöglicht Einsatzkräften, schneller zur Unfallstelle zu gelangen. Lenker müssen bereits beim Stocken des Verkehrs eine Gasse für Einsatzfahrzeuge freihalten.
Regeln für zweispurige Fahrbahnen
Auf zweispurigen Strecken muss die Gasse in der Mitte gebildet werden. Fahrzeuge auf der linken Spur weichen so weit wie möglich an den linken Fahrbahnrand aus. Alle Fahrzeuge auf der rechten Spur müssen nach rechts ausweichen.
Regeln für drei- oder vierspurige Fahrbahnen
Bei drei oder mehr Fahrspuren wird die Gasse zwischen der äußersten linken und der daneben liegenden Spur gebildet. Alle Fahrzeuge auf der äußeren linken Fahrspur müssen nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts.
Als Merkhilfe dient die „Rechte-Hand-Regel“: Der Daumen steht für Fahrzeuge auf der linken Fahrspur, die nach links müssen. Alle anderen müssen nach rechts. Diese Regel gilt, sobald die Fahrbahn mehr als zwei Spuren hat.
Strafen und Hinweise
Die Rettungsgasse funktioniert nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt ermöglichen. Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen sowie das widerrechtliche Befahren der Rettungsgasse sind verboten. Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 2.180 Euro.
Weitere Informationen bietet der Oberösterreichische Zivilschutz unter www.rettungsgasse.com.
Quelle: https://www.strassimattergau.at/Zivilschutztipp_Rettungsgasse
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