Richter legen im Oktober Arbeit nieder

Pia ProdingerPia Prodinger
Waage mit Aktenstapel, 2,4 Mrd. Euro und Hammer auf einer Seite, 225 fehlende Stellen und Sanduhr auf der anderen.
© Mit KI (Gemini) generiert

Von 12. bis 16. Oktober wollen Richter österreichweit ihre Arbeit niederlegen. In dieser Aktionswoche sollen keine Verhandlungen stattfinden und keine Urteile gefällt werden, so der ORF.

Österreichs Richter planen eine Protestwoche im Herbst. Vom 12. bis 16. Oktober soll die Arbeit niedergelegt werden – es sind weder Verhandlungen noch Urteilsverkündungen vorgesehen.

Über 200 Planstellen fehlen bundesweit

Hintergrund der Aktion ist der massive Personalmangel in der Justiz. Obwohl dem Justizministerium im Doppelbudget des Bundes 2,4 Milliarden Euro pro Jahr zur Verfügung stehen, fehlen laut Richtervereinigung österreichweit 225 Planstellen.

Julia Juri-Poier, Obfrau der Sektion Steiermark, erklärt die Situation: „Es sind 1.478 systemisiert. Also diese Stellen gibt es, und 1.703 würden wir österreichweit brauchen.“ Allein im Oberlandesgericht Graz, das für Kärnten und die Steiermark zuständig ist, fehlen 32 Planstellen. Auf die Steiermark entfallen davon 21 fehlende Posten.

Wartezeiten bis zu einem Jahr

Die Konsequenzen sind drastisch: Im Extremfall müssen Verfahrensbeteiligte derzeit bis zu einem Jahr auf einen Verhandlungstermin warten. Die Auslastung einzelner Gerichte liege bei bis zu 130 Prozent, so Juri-Poier. „60 Stunden, sechs Tage pro Woche sind Realität“, beschreibt die Richterin den Arbeitsalltag.

Zusammenlegung keine Lösung

Juri-Poier ist am Bezirksgericht Leibnitz tätig. Immer wieder wird über die Zusammenlegung von Bezirksgerichten diskutiert. Doch das Personalproblem würde dadurch nicht gelöst, betont die Richterin: „Sie sparen dadurch Verwaltungskosten, Gebäudekosten und so weiter. Aber die Akten werden dadurch nicht weniger, die werden nur von einem Gericht zum anderen geschoben.“

Besonders arbeitsintensiv seien Verfahren mit nicht österreichischen Staatsbürgern, weil alles doppelt durchlaufen werden müsse – Fragen und Antworten müssten jeweils übersetzt werden. Zudem habe sie häufig Beklagte im Ausland. Der Anteil der Inhaftierten ohne österreichische Staatsbürgerschaft liege derzeit bei 52 Prozent.

Quelle: https://steiermark.orf.at/stories/3362779/

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