Rohrbach: Frist für Grabpflege bis März 2027 verlängert

Mona HopfingerMona Hopfinger
© Mit KI (Gemini) generiert

Grabstellenbesitzer in Rohrbach an der Lafnitz haben mehr Zeit, um festgestellte Mängel zu beheben. Die Gemeinde hat die ursprüngliche Frist bis 31. März 2027 ausgedehnt.

Die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz räumt Grabstellenbesitzern eine längere Frist ein: Mängel, die bei der Kontrolle der Grabstätten auf dem örtlichen Friedhof festgestellt wurden, müssen nun bis 31. März 2027 behoben werden.

Betroffene sollen ihre Grabstätten bis zu diesem Datum in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen. Die Gemeinde hat die Fristverlängerung offiziell kundgemacht.

Detaillierte Informationen sind in der Kundmachung der Gemeinde nachzulesen, die als PDF-Dokument zur Verfügung steht.

Quelle: https://www.rohrbach-lafnitz.at/Friedhof_Rohrbach

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