Rotkreuz-Märkte heben Einkommensgrenzen an

Ab 1. Jänner 2027 gelten höhere Einkommensgrenzen für den Einkauf in Rotkreuz-Märkten. Auch das wöchentliche Einkaufslimit wird angehoben.
Wer in Rotkreuz-Märkten einkaufen möchte, kann ab dem kommenden Jahr ein höheres Nettoeinkommen haben. Ein-Personen-Haushalte dürfen künftig maximal 1.600 Euro netto verdienen, Zwei-Personen-Haushalte bis zu 2.200 Euro. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind gibt es einen Zuschlag von 400 Euro. Lehrlinge, Zivildiener und Präsenzdiener sind von dieser Regelung ausgenommen.
Gleichzeitig steigt das wöchentliche Einkaufslimit pro Person von 36 auf 42 Euro.
Einkauf nur mit Berechtigungskarte
Voraussetzung für den Einkauf ist eine gültige Berechtigungskarte. Diese kann beim SozialService Freistadt im ÖGK-Gebäude in der St. Peter Straße 6 beantragt werden.
Im Bezirk Freistadt befindet sich der Sozialmarkt Arcade in der Zemannstraße 35.
Quelle: https://www.gruenbach.ooe.gv.at/Anhebung_Einkommensgrenzen_Rotkreuz-Maerkte_ab_01_01_2027
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