Rotkreuz-Märkte: Höhere Einkommensgrenzen ab Jänner

Ab 1. Jänner 2027 gelten neue Einkommensgrenzen für die Rotkreuz-Märkte in Oberösterreich. Auch das wöchentliche Einkaufslimit wird angehoben.
Die Rotkreuz-Märkte in Oberösterreich heben zum Jahreswechsel ihre Einkommensgrenzen an. Gleichzeitig steigt das wöchentliche Einkaufslimit von 36 auf 42 Euro pro Person.
Neue Einkommensgrenzen
Ab 1. Jänner 2027 gelten folgende Netto-Einkommensgrenzen: Ein-Personen-Haushalte dürfen maximal 1.600 Euro verdienen, Zwei-Personen-Haushalte in Ehe oder Lebensgemeinschaft maximal 2.200 Euro. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich die Grenze um 400 Euro. Lehrlinge, Zivildiener und Präsenzdiener sind von dieser Regelung ausgenommen.
Standorte im Bezirk Freistadt
Im Bezirk Freistadt gibt es drei Einkaufsmöglichkeiten: den Rotkreuz-Markt Mühlviertler Alm in Unterweißenbach (Markt 20), den Rotkreuz-Markt Bezirk Freistadt Süd in Hagenberg (Hauptstraße 31) sowie den Sozialmarkt Arcade in Freistadt (Zemannstraße 35).
Berechtigungskarte erforderlich
Wer in einem Rotkreuz-Markt einkaufen möchte, benötigt eine gültige Berechtigungskarte. Diese kann bei drei Sozialberatungsstellen im Bezirk beantragt werden: in Unterweißenbach (Bezirksseniorenheim, Markt 3) montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, beim SozialService Freistadt (ÖGK-Gebäude, St. Peter Straße 6) oder beim SozialService Pregarten (Bezirksseniorenheim, Bindergasse 6). Kontakt in Unterweißenbach: Tel. 07956/20545-205 oder 0664/154 88 84.
Quelle: https://www.waldburg.at/Anhebung_Einkommensgrenzen_Rotkreuz-Maerkte_ab_01_01_2027
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