Sachkundenachweis für Hunde: Neue Bundesregelung gilt

Seit 1. Juli 2026 müssen Hundehalter in Österreich erstmals einen bundesweiten Sachkundenachweis erbringen. In Niederösterreich gilt parallel weiterhin der NÖ Hundepass.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter in Niederösterreich gelten ab sofort zwei parallel laufende Regelungen: Neben dem seit 1. Juni 2023 bestehenden NÖ Hundehaltegesetz ist mit 1. Juli 2026 eine bundesweite Verpflichtung nach dem Tierschutzgesetz in Kraft getreten.
NÖ Hundepass bleibt bestehen
Wer in Niederösterreich einen Hund erstmals anmeldet, muss nach wie vor den allgemeinen Sachkundenachweis, den sogenannten NÖ Hundepass, vorlegen. Dieser umfasst eine einstündige Information durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt sowie zwei Stunden Schulung durch eine fachkundige Person, etwa einen Hundetrainer. Der Nachweis ist binnen sechs Monaten nach der Anmeldung bei der Gemeinde einzureichen.
Bundesweiter Nachweis für Ersthundehalter
Die neue bundesweite Regelung richtet sich an Personen, die erstmals einen Hund halten und nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fallen. Sie müssen vier Stunden Theorie absolvieren, und zwar vor der Anschaffung des Tieres. Zusätzlich sind zwei Stunden Praxis mit dem eigenen Hund innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Haltung zu leisten.
Übergangsregelung bis Mitte 2027
Der bereits absolvierte NÖ Hundepass wird bis 30. Juni 2027 als Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises anerkannt. Betroffene Personen müssen in diesem Fall nur noch die praktische Einheit nachholen, sofern der Bundes-Sachkundenachweis für sie verpflichtend ist. Wer bereits einen Hund hält oder unter eine Ausnahme fällt, benötigt den bundesweiten Nachweis in vielen Fällen nicht.
Weitere Informationen stellt das Land Niederösterreich auf seiner Website zum Hundehaltegesetz bereit.
Quelle: https://www.kreuzstetten.gv.at/Information_fuer_Hundehalter_innen
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