Sachkundenachweis für Hundehalter seit Juli Pflicht

Mona HopfingerMona Hopfinger
Brauner Vizsla liegt im trockenen Gras auf einer Wiese in Österreich.
© chepté cormani / Pexels (Symbolbild)

Wer seit 1. Juli 2026 einen Hund anschafft, muss einen bundesweiten Sachkundenachweis erbringen. Die Regelung umfasst theoretische und praktische Ausbildung, für Oberösterreich gelten Übergangsbestimmungen.

Seit 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue bundesweite Verpflichtung für Hundehalter. Wer ab diesem Stichtag einen Hund erwirbt, muss einen Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz vorlegen.

Der Nachweis gliedert sich in zwei Teile: Vor der Anschaffung des Tieres sind mindestens vier Stunden theoretische Ausbildung zu absolvieren. Innerhalb von zwölf Monaten nach Beginn der Hundehaltung müssen zusätzlich zwei Stunden praktische Ausbildung mit dem Hund nachgewiesen werden.

Ausnahmen von der Nachweispflicht

Nicht alle Personen sind von der neuen Regelung betroffen. Ausgenommen sind unter anderem jene, die bereits einen Hund halten oder in den vergangenen Jahren nachweislich über einen längeren Zeitraum einen Hund gehalten haben. Auch Personen mit bestimmten fachlichen Qualifikationen müssen den Nachweis nicht erbringen.

Sonderregelungen für Oberösterreich

Für Oberösterreich wurden Übergangsbestimmungen festgelegt. Wer bis 30. Juni 2027 bereits einen Sachkundenachweis nach dem oberösterreichischen Hundehaltegesetz 2024 absolviert hat, muss für den bundesweiten Nachweis in der Regel nur noch die praktische Einheit nachholen.

Personen, die bis zu diesem Datum eine Alltagstauglichkeitsprüfung erfolgreich abgelegt haben, benötigen keinen Praxisnachweis mehr.

Weitere Neuerungen im Tierschutzgesetz

Die Novelle des Tierschutzgesetzes bringt neben dem Sachkundenachweis weitere Änderungen mit sich. Dazu zählen strengere Maßnahmen gegen Qualzucht sowie mehr Pflichten und Kontrollen für Züchterinnen und Züchter. Zudem wurde die Heimtierdatenbank erweitert und zusätzliche Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel eingeführt.

Für Personen, die bereits einen Hund halten und keinen weiteren anschaffen möchten, ändert sich grundsätzlich nichts. Wer erstmals einen Hund erwirbt, muss vor der Anschaffung die theoretische Ausbildung absolvieren und anschließend die praktische Einheit nachholen.

Ausführliche Informationen zum Sachkundenachweis sowie häufig gestellte Fragen sind unter www.tierwissen.at, auf der Website der Verbrauchergesundheit sowie auf der Website des Landes Oberösterreich verfügbar.

Quelle: https://www.pollham.at/Informationen_fuer_Hundehalter_innen

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