Sachkundenachweis für Hundehalter wird Pflicht

Ab 1. Juli 2026 müssen Halter von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögeln einen bundesweiten Sachkundenachweis erbringen. In Niederösterreich bleibt der NÖ Hundepass zusätzlich bestehen.
Wer sich ab dem 1. Juli 2026 einen Hund, Reptilien, Amphibien oder Papageienvögel anschaffen möchte, muss künftig einen bundesweiten Sachkundenachweis vorweisen. Die Verpflichtung ergibt sich aus einer Änderung des Tierschutzgesetzes (TSchG).
NÖ Hundepass bleibt bestehen
Für Hundehalter in Niederösterreich ändert sich die Rechtslage nur teilweise. Der bisherige NÖ Hundepass ist weiterhin verpflichtend. Neu ist allerdings, dass der Theorieteil des bundesweiten Sachkundenachweises als allgemeiner Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz gilt.
Wer den allgemeinen Sachkundenachweis (NÖ Hundepass) bis 30. Juni 2027 absolviert, kann diesen auch als Theorieteil des bundesweiten Nachweises verwenden. In diesem Fall muss lediglich die praktische Einheit mit zwei Unterrichtseinheiten mit dem Hund nachgeholt werden.
Auch erweiterte Sachkundenachweise für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auffällige Hunde werden anerkannt.
Quelle: https://hochwolkersdorf.gv.at/unser-hochwolkersdorf/aktuelles?posts=6a4b4b9eecf95d63b279e824
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