Sachverständiger sieht Kausalität zwischen Infusionen und Tod

RedaktionRedaktion

Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Mittwoch der Prozess gegen einen pensionierten Mediziner (68) fortgesetzt. Ihm wird grob fahrlässige Tötung zweier Patienten und die Gefährdung Tausender weiterer vorgeworfen. Sachverständige übten scharfe Kritik an seinen Behandlungsmethoden.

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt wirft dem 68-jährigen Arzt vor, für den Tod einer 14-jährigen Krebspatientin und eines Tätowierers verantwortlich zu sein. Der Mediziner hatte beide mit Infusionen aus pflanzlichen Extrakten wie Katzenkralle und Ginkgo behandelt. Der Jugendlichen soll er Heilung versprochen haben. Der Tätowierer erlitt nach der Verabreichung einer Infusion einen allergischen Schock, einen Herzinfarkt und einen Schlaganfall. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Sachverständiger: Überempfindlichkeitsreaktion mit hoher Wahrscheinlichkeit

Ein Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie untersuchte den Fall des Tätowierers und die Behandlungsmethoden des Angeklagten. Er stellte eine kausale Verbindung zwischen den Infusionen und dem Tod des Patienten fest. „Aus meiner Sicht hat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Überempfindlichkeitsreaktion auf die Infusionen stattgefunden“, erklärte der Experte vor Gericht. Der Patient wurde als Notfall ins Spital eingeliefert und kam in den Schockraum. Monate später verstarb er dort an einem erneuten Infarkt.

Der Sachverständige erläuterte, dass er die Herstellung der Infusionen nach Anleitung des Angeklagten nachvollzogen habe. Dabei seien Trübungen und Schwebstoffe mit freiem Auge erkennbar gewesen. „Solche Infusionen sind auch bei gesunden Menschen keinesfalls zu empfehlen“, so der Experte. Die Verabreichung sei nicht fachlich korrekt gewesen, das Risiko für allergische Reaktionen bei pflanzlichen Extrakten sei hoch. Die Extrakte hatte der Angeklagte von einem in Kärnten praktizierenden „Alchemisten“ bezogen, der diese als Nahrungsergänzungsmittel verkauft.

Argumente der Verteidigung zurückgewiesen

„Katzenkralle-Extrakt ist kein eigener Wirkstoff, das ist eine Fülle von Substanzen“, betonte der Sachverständige. Die Ansicht des Angeklagten, eine allergische Reaktion führe nicht zu Herzinfarkt oder Schlaganfall, sei nicht korrekt. Auch das Argument, der Patient habe 17 Infusionen zuvor gut vertragen, ließ der Experte nicht gelten. „Das erscheint logisch, entspricht aber nicht der klinischen Erfahrung“, sagte er.

Der Prozess wurde für die Befragung weiterer Zeugen vertagt. Es sind noch mehrere Verhandlungstage geplant, bevor das Beweisverfahren abgeschlossen werden kann und Richterin Michaela Sanin ihr Urteil spricht.

Quelle: APA

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