Salzburg bei Erwachsenenvertretungen bundesweit Schlusslicht

In Salzburg haben nur 263 von 100.000 Einwohnern eine gerichtlich bestellte Erwachsenenvertretung. Das ist im Bundesländervergleich der niedrigste Wert, während Kärnten und die Steiermark mit 466 und 432 deutlich darüber liegen, so der ORF.
Seit der Einführung der Erwachsenenvertretung im Jahr 2018 hat sich in Österreich die rechtliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen grundlegend verändert. Die Reform sollte eine möglichst weitreichende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
In Salzburg zeigt sich dabei ein auffälliger Trend: Mit 263 gerichtlich bestellten Erwachsenenvertretungen pro 100.000 Einwohner liegt das Bundesland deutlich unter dem Schnitt anderer Regionen. In Kärnten sind es 466, in der Steiermark 432 Vertretungen pro 100.000 Einwohner.
Mehr Selbstbestimmung statt Vormundschaft
Das neue Rechtsinstrument hat frühere Modelle wie die Vormundschaft abgelöst. Menschen mit Behinderungen erhalten dadurch mehr Entscheidungsfreiheit und Autonomie. Die Reform bindet nahestehende Personen aktiv in Entscheidungen ein, wobei die Stärkung der Selbstbestimmung im Vordergrund steht.
Experte sieht niedrige Zahl positiv
Norbert Krammer, Salzburger Regionalleiter des Vereins „Vertretungsnetz“, wertet die niedrige Zahl als durchaus gutes Zeichen. Gerichtliche Vertretungen zu bestellen sei oft der bequemste Weg, der in Salzburg im Sinne der Betroffenen seltener gewählt werde. Auch in Pflegeeinrichtungen werde für alte Menschen wesentlich seltener eine Erwachsenenvertretung bestellt.
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