Salzburg beschließt Ausschlusszonen für Mikrohotels

Der Salzburger Landtag hat eine Novelle des Raumordnungsgesetzes beschlossen, die Gemeinden ermöglicht, Ausschlusszonen für Mikrohotels einzurichten. Die Regelung geht auf einen Antrag der Grünen zurück.
Der Salzburger Landtag hat heute eine Änderung des Raumordnungsgesetzes verabschiedet. Damit können Gemeinden künftig Ausschlusszonen für Mikrohotels festlegen. Die Gesetzesnovelle basiert auf einem Antrag der Grünen, der im April 2025 einstimmig angenommen wurde.
Nach dem Beschluss arbeitete die zuständige Abteilung Vorschläge aus, die im Jänner 2026 präsentiert wurden. Der Begutachtungsentwurf folgte im Juni.
Ursprünglicher Entwurf wurde überarbeitet
Der Grüne Raumordnungssprecher Simon Heilig-Hofbauer erklärte, der erste Entwurf hätte vorgesehen, dass für den Ausschluss von Mikrohotels jeder Bebauungsplan einzeln geändert werden müsse. Dies sei unpraktikabel gewesen und nach Kritik noch abgeändert worden.
Die Grünen stimmten der überarbeiteten Regierungsvorlage zu. Heilig-Hofbauer zeigte sich erfreut, dass den Gemeinden nun ein wirksames Instrument gegen Mikrohotels zur Verfügung stehe.
Maßnahme für leistbares Wohnen
Der Abgeordnete bezeichnete die Novelle als weiteren Baustein für leistbares Wohnen in Salzburg. Damit werde verhindert, dass preisgedeckelte Wohnungen mit günstigen Mieten zu teuren Hotelzimmern umgenutzt werden.
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