Salzburg: Lachgasverbot für unter 18-Jährige geplant

Mona HopfingerMona Hopfinger
Unter 18 Verbotsschild mit leeren Flaschen und Luftballons vor einer Silhouette
© Mit KI (Gemini) generiert

Als erstes Bundesland will Salzburg den Verkauf von Lachgas an Jugendliche untersagen. Nächste Woche soll der Landtag eine Novelle des Jugendgesetzes beschließen, die auch Testkäufe zur Kontrolle ermöglicht.

Salzburg plant eine deutliche Verschärfung des Jugendschutzes. Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) kündigte an, dass bereits nächste Woche per Initiativantrag im Landtag ein Verbot von Lachgas für unter 18-Jährige beschlossen werden soll. Zudem soll eine erweiterte Verordnungsermächtigung für Suchtmittel-Ersatzstoffe kommen und Testkäufe zur Kontrolle rechtlich verankert werden.

„Nach wiederholten und leider verhallten Appellen an den Bund gehen wir nun zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen selbst voran“, erklärte die Jugendreferentin. Der Bund habe nicht reagiert, nun handle das Land eigenständig.

Rausch statt Schlagsahne

Handlungsbedarf sieht Svazek vor allem, weil das Gas unter Jugendlichen zunehmend als „Partydroge“ konsumiert werde. Verkauft wird es etwa in Automatenshops in Kartuschen, ähnlich jenen für Schlagsahne. Die Aufmachung lasse aber keinen Zweifel am eigentlichen Zweck: „Wenn Lachgas in grellbunten Kartuschen und gleich mit den passenden Luftballons zur Inhalation verkauft wird, geht es offensichtlich nicht um die Zubereitung von Schlagsahne, sondern um den schnellen Rausch“, so Svazek.

Die Politikerin warnte vor den Gefahren: Beim Konsum drohten Sauerstoffmangel, Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit und schwere neurologische Schäden. Dass solche Produkte für Jugendliche frei zugänglich seien, sei „schlicht unverantwortlich“.

Händler im Visier, nicht nur Konsumenten

Die Teilnovellierung des Jugendgesetzes sei notwendig geworden, um nicht nur den Konsum, sondern auch das Anbieten, Abgeben und Weitergeben von Lachgas an Jugendliche zu erfassen. „Ein Lachgasverbot auf Basis der bisherigen ‚Auffangregelung' zu Suchtmittel-Ersatzstoffen hätte lediglich die Jugendlichen selbst getroffen“, begründete Svazek die Initiative. Ziel sei es, „dubiosen Händlern das Handwerk zu legen“.

Die erweiterte Verordnungsermächtigung soll es künftig ermöglichen, bei neuen gefährlichen Produkten schneller mit Verkaufsbeschränkungen zu reagieren.

Testkäufe nach klaren Regeln

Mit der Novelle wird auch die rechtliche Grundlage für Testkäufe geschaffen. „In anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit hierfür längst. In Salzburg hat sie bislang komplett gefehlt“, sagte Svazek. Die Lücke werde nun „in einer effektiven und durchschlagskräftigen, aber gleichzeitig auch verhältnismäßigen und fairen Weise“ geschlossen.

Testkäufe sollen „schwarze Schafe ins Visier nehmen, nicht aber ehrliche Kaufleute traktieren“. Durchführen dürfen sie nur von Behörden ermächtigte Organisationen, und zwar stichprobenartig oder bei begründetem Verdacht. Schikanöse Methoden wie Druck auf Verkaufspersonal oder falsche Altersangaben seien gesetzlich ausgeschlossen.

Inkrafttreten verzögert sich

Wegen des von der EU vorgeschriebenen Notifikationsverfahrens kann die Novelle erst einige Monate nach dem Landtagsbeschluss in Kraft treten. Svazek forderte alle Händler auf, Lachgas bereits jetzt aus dem Sortiment zu nehmen. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass die Mehrheit der verantwortungsvollen Unternehmer dieser Aufforderung nachkommen werde.

Für Verstöße nach Inkrafttreten kündigte sie konsequente Strafen an: „Wer auf den Jugendschutz pfeift und nach Inkrafttreten des Verbots weiterhin Lachgas an Minderjährige verkauft, muss mit harten Konsequenzen rechnen.“ Wo rechtlich möglich, werde auch der Entzug der Gewerbeberechtigung geprüft.

Quelle: https://www.bruck-grossglockner.at/Salzburg_geht_bei_Lachgasverbot_fuer_Jugendliche_voran

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