Salzburg vereinfacht Flurbereinigung für Landwirte

Das Land Salzburg modernisiert die gesetzlichen Regelungen zur Neuordnung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke. Die Novelle soll Verfahren beschleunigen und Bürokratie abbauen.
Die Neuordnung von Wiesen, Äckern und Wäldern in Salzburg wird künftig einfacher und schneller ablaufen. Eine Novelle des Salzburger Flurverfassungs-Landesgesetzes wurde bereits am vergangenen Mittwoch in den Ausschussberatungen mehrheitlich angenommen. Der endgültige Beschluss soll am Donnerstag in der Plenarsitzung des Landtags erfolgen. In Kraft treten soll die Gesetzesänderung mit 1. November 2026.
Zersplitterte Besitzverhältnisse erschweren vielerorts die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Das Land unterstützt bei der Neuordnung in günstig geformte Grundstücke mit guter Erschließung – bisher oft in langjährigen Verfahren. Diese Prozesse sollen nun gestrafft werden.
Entbürokratisierung für den ländlichen Raum
Landeshauptfrau Karoline Edtstadler sieht in der Reform einen wichtigen Schritt zur Entlastung der Bevölkerung im ländlichen Raum. „Die bisherige Vorgehensweise war nicht mehr zeitgemäß und konnte in Zusammenarbeit mit den Betroffenen deutlich verbessert werden“, betont sie. Die Novelle sei ein Beispiel dafür, wie Deregulierung wirke.
Landesrat Maximilian Aigner verweist auf veränderte Strukturen in der Landwirtschaft: „Mit der Novelle schaffen wir einfachere Verfahren, klare Regeln und weniger Bürokratie für unsere Bäuerinnen und Bauern.“
Neue Regeln für Agrargemeinschaften
Die Agrarbehörde führt 478 Agrargemeinschaften, historisch gewachsene Zusammenschlüsse von Grundeigentümern, die Almen und Wälder auf rund zehn Prozent der Landesfläche verwalten. Die agrarbehördliche Genehmigung für die Belastung ihrer Grundstücke entfällt künftig.
Aigner erklärt: „Unser Anspruch ist es, sie an die heutige landwirtschaftliche Praxis anzupassen und gleichzeitig die Verwaltung auf das Wesentliche zu konzentrieren.“
Weniger Aufwand bei Zusammenlegungsverfahren
Bei kleineren Zusammenlegungsverfahren mit höchstens zwölf beteiligten Grundeigentümern kann künftig auf ein zusätzliches Vertretungsorgan verzichtet werden; dessen Aufgaben übernimmt direkt die Vollversammlung der Zusammenlegungsgemeinschaft.
Gestrafft werden auch einvernehmliche Flurbereinigungsverfahren: Eine eigene Flurbereinigungsgemeinschaft muss nicht mehr gegründet werden, und mehrere Verfahrensschritte lassen sich bündeln. Das soll die Verfahren beschleunigen und den Verwaltungsaufwand deutlich senken.
Quelle: https://www.nussdorf.at/Die_Flurbereinigung_in_Salzburg_wird_vereinfacht
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