Salzburg verhängt Waldbrandverordnung ab Donnerstag

Die Stadt Salzburg setzt ab Donnerstag eine Waldbrandschutzverordnung in Kraft. Offenes Feuer ist damit nicht nur im Wald selbst, sondern auch in allen Bereichen verboten, die einen Wald gefährden könnten, so der ORF.
Ab Donnerstag tritt in der Landeshauptstadt Salzburg die Waldbrandschutzverordnung in Kraft. In den übrigen Bezirken des Bundeslandes gilt sie bereits seit spätestens Dienstag. Das Verbot umfasst jegliches Feuermachen und Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich.
Mehr als die Hälfte des Bundeslandes Salzburg besteht aus Wald – über 357.000 Hektar. Selbst in der Stadt Salzburg machen Waldflächen ein Sechstel der Gesamtfläche aus. Naturflächen gelten laut Gesetz rasch als Wald, wodurch der Geltungsbereich der Verordnung entsprechend groß ist.
Verbot gilt auch für Grablichter und Grillplätze
Die Regelung greift bereits ab einer Fläche von mindestens 1.000 Quadratmetern. „Durchschnittlich sind die Wälder in der Stadt Salzburg zehn Meter breit und mit forstlichen Gehölzen bestückt“, erklärte Christian Neureiter, Bezirksförster der Stadt Salzburg.
Das Verbot betrifft nicht nur klassische Lagerfeuer und Grillereien, sondern auch das Wegwerfen von Zigaretten. Selbst Grablichter in der Nähe eines Waldes fallen unter die Verordnung, so Neureiter.
Strafen bis zu 7.300 Euro möglich
Bei Verstößen gegen die Waldbrandschutzverordnung drohen empfindliche Strafen: Geldstrafen bis zu 7.300 Euro oder Freiheitsstrafen bis zu vier Wochen sind möglich.
Mit dem landesweiten Verbot sollen Flächenbrände bei anhaltender Trockenheit und der bevorstehenden Hitzewelle verhindert werden. Im Pinzgau war die letzte Waldbrandverordnung Ende April erlassen und erst Mitte Juni wieder aufgehoben worden.
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