Salzburg: Weihnachtsbeihilfe für Pensionisten ab 15. Oktober

Das Land Salzburg zahlt heuer eine Weihnachtsbeihilfe von 60 Euro an Pensionisten mit Ausgleichszulage. Anträge können von 15. Oktober bis 15. Dezember 2026 eingereicht werden.
Die Salzburger Landeshilfe gewährt auch heuer wieder eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60 Euro. Anspruchsberechtigt sind Pensionistinnen und Pensionisten in Privathaushalten, die eine Ausgleichszulage beziehen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Die Obergrenze für das Einkommen abzüglich Wohnkosten liegt bei 995 Euro für Einzelpersonen und bei 1.495 Euro für Ehepaare oder Partnerschaften.
Antragstellung bis Mitte Dezember möglich
Anträge können ab dem 15. Oktober bis zum 15. Dezember 2026 gestellt werden. Die Einreichung ist elektronisch über die Website des Landes Salzburg unter www.salzburg.gv.at/weihnachtsbeihilfe möglich. Alternativ werden auch Anträge in Papierform per Post oder per E-Mail an landeshilfe@salzburg.gv.at entgegengenommen.
Nachweise und Bankverbindung erforderlich
Als Einkommensnachweis ist der aktuelle Pensionsbescheid sowie gegebenenfalls der aktuelle Sozialunterstützungsbescheid oder der entsprechende Kontoauszug vorzulegen. Wurden die Angaben zu Einkommen und Ausgaben wie Miete oder Betriebskosten bereits von einer Seniorenorganisation oder vom Gemeindeamt überprüft, sind keine zusätzlichen Nachweise erforderlich.
Für die Bearbeitung ist die vollständige Angabe der IBAN notwendig. Antragstellerinnen und Antragsteller ohne eigenes Konto können die Auszahlung auf ein Konto Dritter, etwa einer Seniorenorganisation, anweisen lassen. In diesem Fall muss die ausdrückliche Zustimmung der antragstellenden Person vorliegen. Post-Bar-Anweisungen werden nicht durchgeführt.
Die Abteilung 3 Soziales des Amtes der Salzburger Landesregierung führt stichprobenartige Kontrollen durch. Rückfragen können per E-Mail an landeshilfe@salzburg.gv.at gerichtet werden.
Quelle: https://www.altenmarkt.at/2026/weihnachtsbeihilfe-der-salzburger-landeshilfe
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