Sanierungsoffensive: Bis zu 20.000 Euro für Heizungstausch

Hausbesitzer können ab Jänner 2027 wieder Förderungen für den Austausch alter Heizungen und thermische Sanierungen beantragen. Die Bundesförderung bietet bis zu 6.000 Euro für neue Heizsysteme und bis zu 20.000 Euro für umfassende Gebäudesanierungen.
Die Sanierungsoffensive des Bundes geht in die nächste Runde: Ab 4. Jänner 2027 können Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Reihenhäusern wieder Anträge für den Kesseltausch und Sanierungsmaßnahmen einreichen. Die neuen Förderbedingungen wurden veröffentlicht.
Stephan Pernkopf, Landeshauptmann-Stellvertreter, betont die Bedeutung der Energiewende: „Unabhängigkeit von Öl und Gas bringt Sicherheit und Kostenersparnis. Wir können uns nicht abkapseln vom Weltgeschehen, aber wir müssen in unserem Land die Versorgung sichern.“ In den vergangenen fünf Jahren sei die Zahl der Ölheizungen in Niederösterreich auf knapp 54.000 halbiert worden. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Wärmepumpen und Solarwärmeanlagen in den letzten zwei Jahrzehnten fast versiebenfacht – auf rund 153.000 Anlagen.
Sonderfenster für Oktober-Projekte
Bereits ab 2. November 2026 gibt es ein zusätzliches Förderfenster. Rückwirkend förderfähig sind Leistungen ab 7. Oktober 2026, die Registrierung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen. Möglich wurde dies durch freigewordene Mittel aus stornierten Projekten.
Maja Oldenburg von der Energieberatung Niederösterreich erklärt: „Wenn man in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus den fossilen Heizkessel tauschen möchte, kann man sich ab 2. November registrieren und muss nicht bis Jänner warten.“
Pauschalen für neue Heizsysteme
Die Förderpauschalen für 2027 wurden bereits festgelegt: 4.000 Euro gibt es für den Anschluss an Fernwärme, 5.000 Euro für eine Wärmepumpe und 6.000 Euro für eine Holzheizung. Unter bestimmten Bedingungen sind zusätzliche Förderungen für Solarthermie oder Tiefenbohrungen möglich. Verpflichtend bleibt auch 2027 ein Energieberatungsprotokoll.
Bis zu 20.000 Euro für thermische Sanierung
Für die thermische Sanierung von Gebäuden stehen Fördermittel von bis zu 20.000 Euro bereit. Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen und der erzielten Energieeinsparung. Für die Sanierung einzelner Gebäudeteile gibt es bis zu 4.000 Euro. Eine Teilsanierung, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent reduziert, wird mit bis zu 10.000 Euro gefördert.
Bei einer umfassenden Sanierung beträgt die Förderung bis zu 15.000 Euro bei Erreichen eines guten Standards und bis zu 20.000 Euro bei Erreichen des klimaaktiv-Standards. Die Förderung kann maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten betragen.
Antrag vor Umsetzung erforderlich
Für Förderungen ab 2027 gilt ein klarer Ablauf: Zunächst wird der Antrag gestellt, danach erfolgt die Genehmigung und schließlich die Endabrechnung. Entscheidend ist, dass der Antrag vor Beginn der Umsetzung eingereicht wird. Förderfähig sind nur Lieferungen und Leistungen, die ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erfolgen.
Oldenburg rät: „Wer einen Heizungstausch oder eine Gebäudesanierung plant, sollte sich daher frühzeitig über die Voraussetzungen informieren und die nächsten Schritte sorgfältig vorbereiten.“ Die Energieberatung Niederösterreich bietet kostenlose Beratung an.
Quelle: OTS
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