Schalchen: Wasserzählerstände bis 30. September melden

Mona HopfingerMona Hopfinger
Zählerstand melden: Hand berührt Zähler, Kalender zeigt Frist, Tablet mit Eingabefeld.
© Mit KI (Gemini) generiert

Die Gemeinde Schalchen fordert ihre Bürger auf, die Wasserzählerstände bis spätestens 30. September 2026 bekanntzugeben. Wer die Frist versäumt, erhält eine Schätzung auf Basis des Vorjahresverbrauchs.

Die Gemeinde Schalchen ruft ihre Einwohner dazu auf, die Stände ihrer Wasserzähler abzulesen und dem Gemeindeamt mitzuteilen. Die Bekanntgabe kann über ein Online-Formular, per E-Mail an friedrich.simone@schalchen.ooe.gv.at oder telefonisch unter 07742/25 55-33 erfolgen.

Für Haushalte mit mehr als zwei Zählern, etwa bei zusätzlichen Gartenzählern, muss ein weiteres Formular ausgefüllt werden. Die Frist für die Übermittlung endet am Mittwoch, 30. September 2026.

Schätzung bei versäumter Frist

Sollte kein Zählerstand gemeldet werden, nimmt die Gemeinde eine Schätzung vor. Diese basiert auf dem Verbrauch des Vorjahres.

Haushalte, in denen bereits ein Funkzähler (Smartmeter) installiert wurde, sind von der Meldepflicht ausgenommen. Bei diesen Geräten erfolgt die Ablesung automatisch.

Erforderliche Angaben im Formular

Das Formular verlangt die Angabe von Vor- und Nachname, Straßenname, Hausnummer, Ort sowie die Kundennummer, die auf der Ablesekarte zu finden ist. Weiters sind die Zählernummer und der Zählerstand anzugeben, wobei Buchstaben vor der Zählernummer weggelassen werden sollen.

Optional können Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anmerkungen für Rückfragen hinterlegt werden. Bei einem zweiten Zähler sind auch dessen Nummer und Stand einzutragen. Das Ablesedatum sowie die Bestätigung der Richtigkeit der Angaben sind verpflichtend.

Die Gemeinde weist darauf hin, dass mit der Übermittlung die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für diesen Zweck erteilt wird.

Quelle: https://www.schalchen.at/Ablesen_der_Wasserzaehlerstaende_4

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