Schulen erhalten verschärfte Kinderschutz-Vorgaben

Pia ProdingerPia Prodinger
Kleines Mädchen mit blonden Zöpfen lugt hinter einer grauen Couch hervor.
© https://kaboompics.com/ / Pexels (Symbolbild)

Schulen müssen künftig verpflichtend ein Kinderschutzteam einrichten und Risikoanalysen durchführen. Das überarbeitete Kinderschutzkonzept definiert Fehlverhalten von Schulpersonal präziser und regelt den Umgang mit Körperkontakt neu, so Bildungsdirektor Rudolf Mair.

Das überarbeitete Kinderschutzkonzept legt fest, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein angemessenes Verhältnis von Nähe und Distanz selbstverständlich sein muss – ob im Unterricht, in persönlichen Gesprächen oder außerhalb des Schulgeländes. Fehlverhalten durch Schulpersonal wird nun deutlicher definiert, insbesondere beim Thema Körperkontakt. Die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler ist zu schützen.

Verpflichtendes Kinderschutzteam an jeder Schule

Ein zentraler Punkt ist das Beschwerdemanagement sowie die Einrichtung eines verpflichtenden Kinderschutzteams, wie Bildungsdirektor Rudolf Mair erklärt. Schulen sind verpflichtet, von Anfang an transparent zu machen, an wen sich Kinder, Eltern und Lehrkräfte mit Anliegen, Beobachtungen oder Hinweisen auf mögliche Übergriffe wenden können.

Jede Schule muss zudem eine Bestandsaufnahme und Risikoanalyse zum Kinderschutz am eigenen Standort vornehmen. An der Überarbeitung des Konzepts waren neben der Bildungsdirektion unter anderem die Kinder- und Jugendanwaltschaft, das Kinderschutzzentrum, die Fachstelle Selbstbewusst, Elternverbände sowie der nach Verdachtsfällen eingesetzte Ombudsmann beteiligt. Ziel sind einheitliche Standards, eine Kultur der Achtsamkeit und verlässliche Meldeketten an allen Schulen.

Kinderrechte und Grenzen im Unterricht

Im Unterricht sollen Kinder und Jugendliche verstärkt lernen, eigene Grenzen und die anderer zu erkennen und zu respektieren. Themen wie Kinderrechte, Nähe und Distanz sowie Beschwerdemöglichkeiten sollen altersgerecht vermittelt werden. Kinder sollen ermutigt werden, Hilfe zu holen, wenn sie Gewalt erleben oder beobachten – oder mit nicht altersgerechten Medieninhalten konfrontiert werden.

Bei einem Verdachtsfall muss das Kinderschutzteam eingebunden werden. Im Verlauf des Schuljahres will die Bildungsdirektion überprüfen, wie die neuen Vorgaben an den Schulen umgesetzt werden.

Quelle: https://salzburg.orf.at/stories/3370530/

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