Schutzzone Metahofpark wird um sechs Monate verlängert

Mona HopfingerMona Hopfinger
Stadtplan von Wien zeigt den Lainzer Tiergarten mit umliegenden Straßen und Grünflächen.
© LPD Stmk

Die Schutzzone im Metahofpark in der Steiermark bleibt bestehen. Ab 1. Oktober 2026 gilt die Verordnung für weitere sechs Monate. Die Polizei setzt damit auf erweiterte Befugnisse gegen Suchtgiftkriminalität.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat die Schutzzone im Metahofpark nach § 36a Sicherheitspolizeigesetz (SPG) neu verordnet. Die Maßnahme tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft und gilt für ein halbes Jahr. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Sicherung der öffentlichen Ordnung.

Erweiterte Befugnisse für die Polizei

Durch die Schutzzone verfügen Polizistinnen und Polizisten über zusätzliche gesetzliche Möglichkeiten. Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie strafbare Handlungen setzen – vor allem im Zusammenhang mit Suchtgiftkriminalität – oder die öffentliche Ordnung gefährden, können aus dem festgelegten Gebiet verwiesen werden. Wer gegen ein ausgesprochenes Betretungsverbot verstößt, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Strafen bis zu 4.600 Euro möglich

Laut Sicherheitspolizeigesetz stellt das Betreten der Schutzzone trotz Betretungsverbot eine Verwaltungsübertretung dar. Die Geldstrafe beträgt bis zu 1.000 Euro. Bei wiederholten Verstößen drohen Strafen von bis zu 4.600 Euro. Kann die Geldstrafe nicht eingebracht werden, ist eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen vorgesehen.

Evaluierungen und Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass sich die Schutzzone als wirksames Instrument bewährt habe, heißt es von der Landespolizeidirektion.

Quelle: https://www.graz.at/cms/beitrag/10473500/8107181/Schutzzone_Metahofpark_wieder_verlaengert.html

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