Schwertberg beschließt neue Grabungsverordnung
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Schwertberg hat eine neue Grabungsordnung verabschiedet. Diese definiert Meldepflichten für Grabungsarbeiten sowie Vorgaben zur Wiederherstellung von Verkehrsflächen.
Die Marktgemeinde Schwertberg hat über den Gemeinderat eine neue Grabungsverordnung beschlossen. Das Regelwerk legt fest, unter welchen Bedingungen Grabungsarbeiten anzumelden sind und welche Vorschriften bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen einzuhalten sind.
Darüber hinaus definiert die Verordnung, welche Bestimmungen bei Grabungsarbeiten zu beachten sind. Sie gibt außerdem vor, welche Arbeiten zulässig, erwünscht oder nicht erlaubt sind.
Die Grabungsverordnung der Marktgemeinde Schwertberg steht als PDF-Dokument mit einem Umfang von 245 KB zur Verfügung.
Quelle: https://www.schwertberg.at/Neue_Grabungsverordnung_durch_Gemeinderat_beschlossen
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