Seeboden sucht Reinigungskraft für Volksschule

Die Marktgemeinde Seeboden schreibt eine Teilzeitstelle für die Reinigung der Volksschule Treffling aus. Die Position umfasst 33 Wochenstunden und soll ab Oktober besetzt werden.
Die Marktgemeinde Seeboden vergibt ab Oktober eine Planstelle als Reinigungskraft in der Volksschule Treffling. Die Beschäftigung erfolgt in Teilzeit mit einem Ausmaß von 33 Wochenstunden, was 82,50 Prozent einer Vollzeitstelle entspricht.
Zu den Aufgaben zählen die Unterhaltsreinigung der Volksschule, Grundreinigung sowie die Reinigung des Turnsaals nach externen Nutzungen. Zudem sind Vertretungen vorgesehen. Optional kann bei einer Erhöhung des Beschäftigungsausmaßes auch die Reinigung des Kindergartens Treffling übernommen werden.
Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
Bewerberinnen und Bewerber müssen die körperliche und geistige Eignung für die Tätigkeit nachweisen. Zudem ist entweder die österreichische Staatsbürgerschaft oder ein unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erforderlich.
Dem Bewerbungsschreiben sind mehrere Unterlagen in Kopie beizulegen: Anschreiben, Lebenslauf mit Lichtbild, Zeugnisse und Nachweise über Schul-, Bildungs- und Arbeitsweg, allfällige Dienst- und Kurszeugnisse, Geburtsurkunde sowie ein Staatsbürgerschaftsnachweis beziehungsweise Nachweis über unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Männliche Bewerber müssen zusätzlich einen Nachweis über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst vorlegen.
Gehalt und Bewerbungsfrist
Das Monatsbruttogehalt beträgt bei Vollzeitbeschäftigung 2.475,05 Euro (Gehaltsklasse 2, Stellenwert 18). Auf das Dienstverhältnis sind die Bestimmungen des Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetzes (K-GMG) anzuwenden.
Bewerbungen mit allen erforderlichen Unterlagen müssen bis spätestens 6. September 2026 persönlich, postalisch oder per E-Mail an seeboden@ktn.gde.at eingelangt sein. Bewerberinnen und Bewerber, die die Voraussetzungen nicht erfüllen oder die Unterlagen nicht vollständig einreichen, werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.
Die Marktgemeinde weist darauf hin, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht möglich ist.
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