Sexuelle Belästigung: Prozess gegen Landesbedienstete

Am Landesgericht Klagenfurt hat ein Verfahren wegen sexueller Belästigung im Landesdienst begonnen. Ein fristlos entlassener Lehrlingsausbilder und eine Beamtin müssen sich verantworten. Beide bestreiten die Vorwürfe.
Am Freitag hat am Landesgericht Klagenfurt ein Prozess gegen zwei Mitarbeiter des Landes Kärnten begonnen. Gegenstand des Verfahrens sind Vorwürfe der sexuellen Belästigung sowie des Missbrauchs der Amtsgewalt. Angeklagt sind ein inzwischen fristlos entlassener Lehrlingsausbilder und eine Beamtin, die für Lehrlinge in der Kärntner Landesverwaltung zuständig war. Während dem Ausbilder grenzüberschreitendes Verhalten, anzügliche Bemerkungen und unerlaubte Berührungen vorgeworfen werden, soll die Beamtin trotz eines Hinweises nicht eingeschritten sein. Nach dem ersten Verhandlungstag wurde der Prozess vertagt.
Vorwürfe gegen ehemaligen Ausbilder
Nach Angaben von Staatsanwältin Barbara Baum war die spätere Anzeigenerstatterin 17 Jahre alt, als die mutmaßlichen Vorfälle begannen. Dem Angeklagten werden sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Autoritätsverhältnisses sowie sexuelle Belästigung zur Last gelegt. Er soll gegenüber Lehrlingen und Mitarbeiterinnen wiederholt unangemessen aufgetreten sein.
Laut Anklage habe er Lehrlinge zu ihren Beziehungen und sexuellen Erfahrungen befragt, ihr Aussehen kommentiert und Frauen auf die Brust geschaut. Zudem soll er ungefragt Nackenmassagen gegeben und Lehrlinge an den Oberschenkeln berührt haben. Einem männlichen Lehrling soll er wegen dessen angeblicher Homosexualität spöttisch begegnet sein. Als weiteres Beispiel führte die Staatsanwältin ein Osterarrangement an, das nach ihrer Darstellung einen ejakulierenden Penis darstellen sollte.
Lehrlingsbeauftragte ebenfalls angeklagt
Die betroffene Lehrling vertraute sich laut Anklage Familienangehörigen, Freunden, Kollegen sowie der damaligen Lehrlingsbeauftragten an. Diese habe erklärt, bereits ähnliche Berichte über den Ausbilder gehört zu haben und sich darum kümmern zu wollen. Laut Staatsanwaltschaft seien jedoch keine entsprechenden Maßnahmen gesetzt worden.
Stattdessen wurden die beiden betroffenen Lehrlinge in andere Abteilungen versetzt. Nach Einbringung der Anklage wurde der Ausbilder fristlos entlassen, während die Lehrlingsbeauftragte andere Aufgaben übernahm.
Angeklagte bestreiten die Vorwürfe
Der ehemalige Lehrlingsausbilder räumte vor Gericht ein, dass es von seiner Seite grenzüberschreitende Äußerungen gegeben habe. Dafür entschuldige er sich. Eine sexuelle Belästigung habe er jedoch nie beabsichtigt. Zahlreiche Vorwürfe wies er zurück. Die Versetzung der jungen Frau sei seiner Darstellung nach erfolgt, weil sie Heimweh gehabt habe. Das Osterarrangement bedauere er, betonte jedoch, dass dieses damals von allen Beteiligten als Scherz verstanden worden sei.
Die angeklagte Beamtin erklärte, die Vorwürfe seien für sie überraschend gekommen. Sie habe von derartigen Vorfällen nichts mitbekommen. Hätte sie Hinweise auf sexuelle Belästigung erhalten, hätte sie diese umgehend an die zuständigen Stellen weitergeleitet und der Gleichbehandlungskommission gemeldet. Die Kritik der Staatsanwältin, wonach möglicherweise mangelndes Problembewusstsein vorliege, wies sie zurück und betonte, korrekt gehandelt zu haben.
Zeugen schildern unterschiedliche Eindrücke
Im weiteren Verlauf der Verhandlung wurden mehrere Zeugen einvernommen. Eine ehemalige Lehrling berichtete von unangenehmen Erfahrungen mit dem Angeklagten. Er habe sie nach ihren sexuellen Erfahrungen gefragt und sie aufgefordert, ihren Pullover auszuziehen, weil es heiß sei.
Andere Mitarbeiter des Landes Kärnten, die teilweise in denselben Räumlichkeiten tätig waren, gaben hingegen an, keine Wahrnehmungen gemacht zu haben, die auf sexuelle Belästigung hindeuten würden.
Fortsetzung im Oktober
Die Verhandlung wird am 2. Oktober fortgesetzt.
Quelle: APA
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