Sicherheitsbereich bei Sturm gegen LASK eingerichtet

Pia ProdingerPia Prodinger
Stadtplan von Wien: markierter Bezirk mit Gleisanlagen und Gebäuden, im Hintergrund eine Flusslandschaft.
© LPD Stmk

Für das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und LASK am Sonntag, 13. September 2026, um 17 Uhr wird rund um das Stadion Graz-Liebenau ein Sicherheitsbereich verordnet. Die Regelung gilt von 13 bis 21 Uhr.

Die Landespolizeidirektion Steiermark hat für das Bundesligaspiel zwischen SK Puntigamer Sturm Graz und LASK am Sonntag, 13. September 2026, einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau eingerichtet. Die Verordnung erfolgt gemäß Paragraf 49a Absatz 1 Sicherheitspolizeigesetz und ist von 13 bis 21 Uhr gültig. Das Spiel beginnt um 17 Uhr.

Abgrenzung des Sicherheitsbereichs

Der Sicherheitsbereich erstreckt sich über ein Gebiet innerhalb folgender Straßenzüge: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 – Evangelimanngasse – über Münzgrabenstraße – Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) – Weinholdstraße bis Nr. 31 – Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse – Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse – Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 – Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 – Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) – Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse – Kollowitzgasse – Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse – Richtung Westen bis Kasernstraße – Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse – schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 – Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Wegweisungen und Betretungsverbote

Innerhalb des Sicherheitsbereichs sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes befugt, Personen wegzuweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben. Diesen Personen ist gleichzeitig das Betreten des Sicherheitsbereichs untersagt.

Wer trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich bei der Sportgroßveranstaltung betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe kann bis zu 1.000 Euro betragen, im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Personen, die trotz Abmahnung ihre strafbare Handlung fortsetzen, können festgenommen werden.

Quelle: https://www.graz.at/cms/beitrag/10472182/8106444/Sicherheitsbereich_bei_Sturm_LASK_am.html

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