Sicherheitsbereich rund um Sturm-Stadion eingerichtet

Pia ProdingerPia Prodinger
Stadtplan von Wien: Umgrenztes Gebiet mit Gleisanlagen und Gebäuden im Bezirk Leopoldstadt.
© LPD Stmk

Für das Champions-League-Qualifikationsspiel zwischen Sturm Graz und Heart of Midlothian FC am Dienstagabend hat die Landespolizeidirektion Steiermark einen Sicherheitsbereich um das Stadion Liebenau verordnet. Die Maßnahme gilt von 15 Uhr bis Mittwoch, 1 Uhr.

Die Partie zwischen dem SK Puntigamer Sturm Graz und Heart of Midlothian FC wird am Dienstag, 21. Juli 2026, um 20.30 Uhr angepfiffen. Aufgrund der Sportgroßveranstaltung hat die Sicherheits- und Verwaltungspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Steiermark gemäß Paragraf 49 a Absatz 1 Sicherheitspolizeigesetz einen Sicherheitsbereich rund um das Stadion Graz-Liebenau festgelegt.

Die Verordnung tritt am 21. Juli 2026 um 15 Uhr in Kraft und bleibt bis 22. Juli 2026, 1 Uhr, aufrecht. Der Sicherheitsbereich erstreckt sich über ein weitläufiges Gebiet im Umfeld des Stadions.

Grenzen des Sicherheitsbereichs

Die Zone wird durch folgende Straßenzüge begrenzt: Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151 - Evangelimanngasse - über Münzgrabenstraße - Harmsdorfgasse bis Nr. 12 (Kreuzung Weinholdstraße) - Weinholdstraße bis Nr. 31 - Dr. Lister-Gasse bis zur Kreuzung Lortzinggasse - Lortzinggasse bis Kreuzung Paul-Ernst-Gasse - Richtung Süden bis Karl-Huber-Gasse Nr. 11 - Richtung Westen bis Raiffeisenstraße Nr. 198 - Raiffeisenstraße Richtung Norden bis Haus Nr. 166 (Kirche) - Richtung Nordwesten bis Kreuzung Lisztgasse - Kollowitzgasse - Kollowitzgasse bis Eduard-Keil-Gasse - Richtung Westen bis Kasernstraße - Kasernstraße Richtung Norden bis Senefeldergasse - schräg über Dauerkleingartenanlage bis Raiffeisenstraße Nr. 61 - Conrad-von-Hötzendorf-Straße Nr. 151.

Wegweisungen und Betretungsverbote möglich

Innerhalb des Sicherheitsbereichs sind Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes befugt, Personen wegzuweisen, die gefährliche Angriffe gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum im Zusammenhang mit der Sportgroßveranstaltung begehen oder begangen haben. Diesen Personen kann gleichzeitig das Betreten des Sicherheitsbereichs untersagt werden.

Wer trotz eines Betretungsverbotes den Sicherheitsbereich betritt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Die Strafe beträgt bis zu 1.000 Euro, im Falle der Uneinbringlichkeit droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Personen, die trotz Abmahnung weiterhin strafbar handeln, können festgenommen werden.

Quelle: https://www.graz.at/cms/beitrag/10469201/8107181/Sicherheitsbereich_bei_Sturm_Heart_of_Midlothian.html

Worüber spricht Graz morgen?

Bald verfügbar: Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.