Siebenjährige kann Schule nicht besuchen

Ein Mädchen aus Stadl an der Mur bleibt zuhause, weil die Schulassistenz zwischen Steiermark und Salzburg ungeklärt ist. FPÖ und ÖVP lehnten einen Antrag auf Gesetzesänderung ab.
Die siebenjährige Laurena aus Stadl an der Mur kann derzeit nicht zur Schule gehen. Der Grund ist eine Zuständigkeitslücke bei der Schulassistenz zwischen Steiermark und Salzburg. Die passende Sonderschule liegt für sie in Tamsweg, nur 19 Kilometer entfernt. Die nächste steirische Einrichtung in Judenburg wäre rund 60 Kilometer weit weg.
Zwei Systeme, keine Lösung
In der Steiermark richtet sich die Zuständigkeit für Schulassistenz nach dem Standort der Schule. Die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, stellt das Personal bereit. Salzburg hingegen knüpft die Leistung an einen Hauptwohnsitz im Bundesland.
Für steirische Kinder, die eine Schule in Salzburg besuchen, entsteht dadurch eine absurde Situation: Die Steiermark verweist auf den Schulstandort, Salzburg auf den Wohnort. Am Ende erhält die Familie keine Unterstützung.
Drei Fälle bekannt
Dem Land sind laut einer Dringlichen Anfrage im Landtag drei konkrete grenzüberschreitende Fälle bekannt. Aus Bad Loipersdorf wurde ein weiterer Fall öffentlich: Ein Kind kann seine Schule im Burgenland nur besuchen, weil Assistenzen anderer Kinder mithelfen. Fällt diese Zwischenlösung weg, steht auch diese Familie vor dem Problem.
Ein weiterer Fall aus der Region Murau/Murtal endete damit, dass sich die Familie für eine steirische Schule entschied, obwohl ursprünglich die Sonderschule in Tamsweg gewünscht war.
Landesrat plant keine Gesetzesänderung
Bildungslandesrat Stefan Hermann (FPÖ) plant derzeit keine Änderung des steirischen Schulassistenzgesetzes. In der Dringlichen Anfrage verwies er auf Gespräche mit anderen Bundesländern und die Bildungsreferentenkonferenz. Außerdem nannte er alternative Schulen in der Steiermark und kritisierte, dass sich betroffene Familien nicht rechtzeitig an die Bildungsdirektion gewandt hätten.
Klubobmann Niko Swatek wies diese Argumentation zurück: „Man kann den Eltern jetzt nicht die Schuld dafür zuschieben, dass das System keine Lösung vorsieht. Es darf keinen Jus-Abschluss brauchen, damit Eltern herausfinden, welche Stelle für die Schulassistenz ihres Kindes zuständig ist.“
Antrag auf Soforthilfe abgelehnt
Im Landtag wurden zwei konkrete Schritte beantragt: eine kurzfristige Absicherung für die derzeit betroffenen Kinder und eine Anpassung des Schulassistenzgesetzes. FPÖ und ÖVP lehnten den Antrag ab. Die Lücke bleibt damit bestehen, obwohl die Fälle seit Monaten bekannt sind und das Schuljahr bereits läuft.
Langfristig brauche es klare und möglichst österreichweit einheitliche Regeln, welches Bundesland bei grenzüberschreitendem Schulbesuch die Assistenz finanziert und organisiert, heißt es in der Anfrage. Bis dahin dürfe die Steiermark die betroffenen Familien nicht alleine lassen.
Quelle: https://steiermark.neos.eu/blog/2026/9/wenn-die-landesgrenze-den-schulbesuch-verhindert
Worüber spricht Graz morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.