Sikawild-Haltung in Österreich vor Verbot ab 2027

Mathias FischerMathias Fischer
© Mit KI (Gemini) generiert

Eine EU-Verordnung könnte ab 2027 die Haltung von Sikawild in Gehegen in Österreich verbieten. Die Regelung soll verhindern, dass die aus Ostasien stammenden Tiere heimisches Rot- und Dammwild verdrängen. Betroffene Wildtierhalter fordern nun Ausnahmeregelungen, so der ORF.

Die Haltung von Sikawild steht in Österreich vor dem Aus. Ab 2027 könnte eine EU-Verordnung die Gehegehaltung dieser durch ihre charakteristische Fellfärbung bekannten Tiere untersagen. Ziel der Maßnahme ist es, eine Verdrängung des einheimischen Rot- und Dammwilds zu verhindern. Wildtierhalter wie Michael Kemetter aus Limbach im Bezirk Güssing sehen sich durch die drohende Regelung bedroht und verlangen Ausnahmen.

Kemetter zufolge ist Sikawild, das vor 100 Jahren aus Ostasien nach Europa kam, widerstandsfähiger und ruhiger als heimisches Rotwild und Dammwild.

Hohe Investitionen in Gefahr

Der Wildtierhalter hat bereits 50.000 Euro in seine Gehege gesteckt. Dank vorbeugender Sicherungsmaßnahmen, darunter die vorgeschriebene Zaunhöhe von zwei Metern, kam es bisher zu keinen Ausbrüchen. Ein Ende der Sikawildhaltung würde diese Investitionen gefährden.

Zweifel an Vermehrungsgefahr

Die Einschätzung der Vermehrungsgefahr ist umstritten. Kritiker bezweifeln, dass die Sikawildpopulation unkontrolliert wachsen könnte. Stefan Salmutter führte in den 1980er-Jahren im Wildpark von Nikolaus Draskovich gezielte Kreuzungsexperimente mit Sikawild durch. „Die gefleckte Fellfärbung löst natürlich beim Rothirsch das Kälberschutzverhalten aus, weil die Jungtiere beim Rotwild das erste halbe Jahr auch weiß gefleckt sind“, erklärt Salmutter.

Heimisches Rotwild und Sikawild hätten zudem eine andere Sprache. Eine Paarung sei auch deshalb eher unwahrscheinlich. Der Versuch, männliche von weiblichen Tieren dauerhaft zu trennen, gilt als unpraktikabel und könnte als Tierquälerei betrachtet werden.

Registrierung bis 10. August nötig

Laut der Landwirtschaftskammer Burgenland benötigen die Sikawildbetriebe dringend Planungssicherheit. Eine Registrierung der Tiere für mögliche Ausnahmegenehmigungen muss bis zum 10. August erfolgen, um weiterhin Sikawild halten zu dürfen. Es drohen zusätzliche Auflagen, wie der Umbau bestehender Zäune.

Quelle: https://burgenland.orf.at/stories/3365598/

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