Slowenisch soll an Kärntner Agrarschulen unterrichtet werden

Drei Vertretungsorganisationen der Kärntner Slowenen fordern eine gesetzliche Verankerung des Slowenischunterrichts an landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen. Ein gemeinsamer Vorschlag liegt vor.
Der Rat der Kärntner Slowenen (NSKS), der Zentralverband der slowenischen Organisationen in Kärnten (ZSO) und die Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen (SKS) haben im Rahmen der Begutachtung zur Novelle des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993 einen gemeinsamen Entwurf vorgelegt. Ziel ist eine klare gesetzliche Grundlage für Slowenischunterricht an Agrarschulen.
Slowenisch als Fremdsprache oder Freigegenstand
Die drei Organisationen schlagen vor, Slowenisch als lebende Fremdsprache, alternativen Pflichtgegenstand oder Freigegenstand anzubieten. Das Angebot soll allen Schülerinnen und Schülern in ganz Kärnten zugänglich sein – unabhängig von Wohnort, Volkszugehörigkeit, Muttersprache oder Vorkenntnissen. Eine Beschränkung auf das traditionelle zweisprachige Gebiet lehnen die Organisationen ab.
Für die Bildung einer Lerngruppe sollen sich mindestens fünf Schülerinnen und Schüler anmelden müssen. Wird diese Zahl an einer Schule nicht erreicht, soll ein gemeinsamer Unterricht für mehrere Schulen, Klassen oder Jahrgänge möglich sein.
Berufliche Chancen und kulturelles Erbe
Slowenischkenntnisse seien für die berufliche Zukunft der Jugendlichen wichtig, betonen die Organisationen – vor allem in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, ländlicher Entwicklung und grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Slowenien. Zugleich sei die slowenische Sprache als Sprache der autochthonen Volksgruppe Teil des sprachlichen und kulturellen Erbes Kärntens.
Verfassungsrechtliche Verpflichtungen
Die Vertretungsorganisationen verweisen auf Artikel 5 der Kärntner Landesverfassung, der das Land zum Schutz und zur Förderung sprachlicher und kultureller Vielfalt verpflichtet, sowie auf Artikel 7 des österreichischen Staatsvertrags zum Minderheitenschulwesen. Der Vorschlag stehe auch im Einklang mit der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten.
Alle drei Organisationen fordern Landesregierung und Landtag auf, die vorgeschlagene Ergänzung in die Gesetzesnovelle aufzunehmen. Das Erlernen der slowenischen Sprache sei nicht nur eine Frage des Minderheitenschutzes, sondern auch eine Frage der Chancengleichheit im Bildungswesen, des gegenseitigen Verständnisses und der Entwicklung ganz Kärntens.
Worüber spricht Klagenfurt morgen?
Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.
Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.