Slowenische Volksgruppe fordert Reform des Volksgruppengesetzes

Zum 50. Jahrestag des Volksgruppengesetzes übt die slowenische Volksgruppe in Österreich Kritik. Das Gesetz aus 1976 habe bereits bei Inkrafttreten nicht alle Erwartungen erfüllt, viele Fragen seien bis heute ungelöst.
Die slowenische Volksgruppe in Österreich nimmt den 50. Jahrestag des Volksgruppengesetzes zum Anlass für eine kritische Bilanz. Das 1976 beschlossene Gesetz war der erste systematische Versuch, die Rechte der Volksgruppen zu regeln und den Artikel 7 des Staatsvertrages umzusetzen. Es führte Volksgruppenbeiräte ein, schuf eine Basis für die Volksgruppenförderung und regelte den Gebrauch der slowenischen Sprache als Amtssprache sowie die zweisprachige Topographie.
Doch bereits bei seinem Inkrafttreten erfüllte das Gesetz die berechtigten Erwartungen der slowenischen Volksgruppe nicht vollständig. In manchen Bereichen schränkte es die Rechte sogar gegenüber dem ein, was sich aus Artikel 7 des Staatsvertrages ergibt. Mehrere Bestimmungen, darunter die 25-Prozent-Klausel für zweisprachige topographische Aufschriften, wurden vom Verfassungsgerichtshof später als verfassungswidrig aufgehoben.
Zahlreiche Fragen nach 50 Jahren ungelöst
Auch ein halbes Jahrhundert nach Inkrafttreten des Gesetzes bleiben zahlreiche Fragen offen. Die slowenische Volksgruppe könne sich ein weiteres Hinauszögern notwendiger Reformen nicht mehr leisten, heißt es in einer Stellungnahme. Der gesellschaftliche Wandel, die fortschreitende Assimilation und neue Herausforderungen erforderten einen modernen Rechtsrahmen, der nicht nur den Erhalt, sondern auch die nachhaltige Entwicklung der slowenischen Volksgruppe gewährleiste.
Einzelne Verbesserungen könnten eine umfassende Modernisierung des Volksgruppenrechts nicht ersetzen. Weitere Schritte seien insbesondere bei einem wirksameren Rechtsschutz, der Weiterentwicklung der Sprachrechte, des Bildungswesens sowie in weiteren für die Zukunft der Volksgruppe entscheidenden Bereichen erforderlich.
Volksgruppe fordert konkrete Maßnahmen
Wenn der Erhalt und die Förderung der autochthonen Volksgruppen tatsächlich ein zentrales Anliegen der Republik seien, wie dies wiederholt in Regierungsprogrammen zum Ausdruck gebracht wurde, müssten diesem Bekenntnis nun konkrete gesetzgeberische Maßnahmen folgen. Der Schutz der Volksgruppen dürfe nicht bei politischen Absichtserklärungen stehenbleiben, sondern müsse sich in einem modernen, wirksamen und zukunftsorientierten Rechtsrahmen widerspiegeln.
Der Zentralverband slowenischer Organisationen, der Rat der Kärntner Slowenen und die Gemeinschaft der Kärntner Sloweninnen und Slowenen erklären sich bereit, als konstruktive Partner gemeinsam mit der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften an der Weiterentwicklung eines modernen Volksgruppenrechts mitzuwirken. Der 50. Jahrestag solle nicht nur Anlass für einen Rückblick sein, sondern vor allem den Beginn einer neuen Phase der Weiterentwicklung markieren.
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