Spange Wörth bei St. Pölten erhält Baugenehmigung

Das Bundesverwaltungsgericht hat grünes Licht für die Spange Wörth gegeben. Die 1,69 Kilometer lange Verbindungsstraße soll die B20 mit der geplanten S34 im Südwesten von St. Pölten verbinden, so das BVwG.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung für die Spange Wörth erteilt. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, dass im Zuge eines umfassenden Ermittlungsverfahrens Gutachten aus den Bereichen Naturschutz, Vogelkunde, Landwirtschaft, Verkehrstechnik und Schalltechnik eingeholt wurden. In acht Verhandlungstagen seien diese mit den Verfahrensbeteiligten besprochen worden.
Während des Verfahrens wurden laut Gericht Anpassungen vorgenommen, um den Artenschutz zu verbessern. Der nun genehmigte Projektantrag enthält ein Konzept mit Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz des Mittelspechts und weiterer Waldvögel. Das Vorhaben hatte zuvor auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt, der in einem Vorabentscheidungsverfahren um Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie ersucht worden war.
Vierspurige Verbindung zur Traisental Schnellstraße
Bei der Spange Wörth handelt es sich um eine vierspurige Verbindungsstraße mit einer Länge von 1,69 Kilometern. Sie soll die B20 Mariazeller Straße mit der künftigen Traisental Schnellstraße S34 im Südwesten von St. Pölten verbinden.
Die S34 selbst ist von der Anschlussstelle B1 bei Hafing über den Knoten St. Pölten-West der Westautobahn bis in den Norden von Wilhelmsburg im Bezirk St. Pölten geplant. Laut ASFINAG soll damit die stark befahrene Mariazeller Straße entlastet werden.
Für die S34 liegen bereits rechtskräftige Bescheide vor, darunter ein positiver UVP-Bescheid. Das Projekt Spange Wörth war hingegen bis zuletzt offen. Das BVwG stellte fest, dass beide Vorhaben unabhängig voneinander sind, jedoch naturräumlich und verkehrstechnisch zusammenhängen. Die Umweltauswirkungen beider Projekte seien daher in enger Abstimmung beurteilt worden.
Rechtsmittel weiterhin möglich
Die ASFINAG muss als Projektwerberin nun eine Änderungsgenehmigung bei der Behörde beantragen, um das Bauvorhaben umsetzen zu können. Projektgegner können sich jedoch weiterhin wehren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zugelassen.
Diese sowie eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof können innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung eingebracht werden. Die ordentliche Revision hat keine aufschiebende Wirkung, diese kann jedoch beim Verwaltungsgerichtshof beantragt werden.
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