Sperrmüll an illegale Sammler: Bis zu 8.400 Euro Strafe

Wer Sperrmüll oder Elektroaltgeräte an unbefugte Sammler übergibt, begeht eine Verwaltungsübertretung. Das Abfallwirtschaftsgesetz schreibt vor, dass Abfälle nur an befugte Personen oder Unternehmen übergeben werden dürfen.
In Österreich sind immer wieder organisierte Sammelbrigaden unterwegs, die Sperrmüll oder Elektroaltgeräte unbefugt einsammeln. Das stellt ein erhebliches Umwelt- und Wirtschaftsproblem dar. Nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 dürfen Abfälle ausschließlich an zur Sammlung oder Behandlung befugte Personen beziehungsweise Unternehmen übergeben werden.
Umwelt- und Wirtschaftsschäden in Millionenhöhe
Illegale Sammler entnehmen wertvolle Rohstoffe wie Kupfer und Edelmetalle. Was übrig bleibt, wird häufig unsachgemäß in der Natur entsorgt. Der Verlust von Sekundärrohstoffen verursacht jährlich Schäden in Millionenhöhe.
Oft wird die Sammlung als Aktion „für einen guten Zweck“ angepriesen. Dahinter stehen jedoch vielfach professionell organisierte Strukturen aus Osteuropa mit rein wirtschaftlichem Interesse.
Hohe Geldstrafen für Übergeber und Sammler
Wer Sperrmüll oder Elektroaltgeräte an illegale Sammler weitergibt, muss mit Geldstrafen von bis zu 8.400 Euro rechnen. Unbefugte Sammler selbst können mit bis zu 41.200 Euro bestraft werden.
Sperrmüll erst kurz vor Abholung bereitstellen
Der Abfallverband rät, Sperrmüll, Altholz und Elektrogeräte frühestens einen Tag vor dem Abholtermin bereitzustellen. Besondere Vorsicht ist bei „fliegenden Sammlern“ geboten, die ihre Dienste über Flugzettel oder spontane Haustürangebote anbieten.
Ganzjährig können Abfälle im Wertstoffsammelzentrum Rodingersdorf abgegeben werden. Die Polizei arbeitet eng mit dem Abfallverband zusammen, um illegale Sammelaktivitäten zu bekämpfen. Verdachtsfälle mit Angaben zu Ort, Zeit und Fahrzeugkennzeichen können an die nächstgelegene Polizeidienststelle gemeldet werden.
Quelle: https://www.straning-grafenberg.at/Illegale_Sammlung_bei_Sperrmuell_Abfuhr
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