Spitz ändert Teilbebauungsplan für Grünlandbereiche

Mathias FischerMathias Fischer
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Die Gemeinde Spitz an der Donau hat eine Verordnung zur Abänderung des Teilbebauungsplans für Grünlandbereiche kundgemacht. Die Verordnung ist bis 6. Oktober 2026 am Gemeindeamt ausgehängt.

Die Gemeinde Spitz in der Wachau hat eine Verordnung erlassen, die den Teilbebauungsplan für Grünlandbereiche abändert. Die Kundmachung erfolgte am 21. September 2026 und bleibt bis zum 6. Oktober 2026 öffentlich ausgehängt.

Die vollständige Verordnung steht als PDF-Dokument mit einem Umfang von 229 KB zur Verfügung. Interessierte können die Datei direkt im Browser öffnen, mit einem entsprechenden Programm wie dem Adobe Acrobat Reader ansehen oder auf dem Computer speichern.

Das Gemeindeamt Spitz in der Hauptstraße 15a ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr erreichbar. Dienstags gibt es zusätzlich eine Öffnungszeit von 15.00 bis 18.00 Uhr. Mittwochs bleibt das Amt geschlossen. Die Gemeinde bittet darum, Anliegen nach Möglichkeit telefonisch oder per E-Mail zu erledigen.

Quelle: https://www.spitz-wachau.at/Kundmachung_-_Verordnung_d_Abaenderung_d_Teilbebauungsplan_fuer_Gruenlandbereiche_1

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