SPÖ fordert Zweckwidmung der Wohnbauförderung

Pia ProdingerPia Prodinger
Michael Schickhofer, Landeshauptmann der Steiermark, im Anzug
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Die SPÖ verlangt auf Bundes- und Landesebene eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung. In Salzburg seien seit 2018 rund 600 Millionen Euro nicht für den Wohnbau verwendet worden, kritisiert SPÖ-Klubvorsitzender Max Maurer.

Die SPÖ dringt auf eine Zweckwidmung der Wohnbauförderung. Sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern verfolge die Partei dieses Ziel, heißt es in einer Aussendung. SPÖ-Klubvorsitzender Max Maurer übte scharfe Kritik an der Salzburger Landesregierung: „Denn in den letzten Jahren seit 2018 hat die Landesregierung in Salzburg 600 Millionen Euro im Budget versickern lassen, ohne es für den Wohnbau zu verwenden“, so Maurer.

Andreas Babler habe die Zweckwidmung im Regierungsprogramm der Bundesregierung verankert. Damit solle sichergestellt werden, dass die Mittel tatsächlich für geförderten Wohnbau eingesetzt werden.

Gemeinnützige Bauträger berichten von guten Aussichten

Die Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften rechnen mit guten Jahren und gehen davon aus, dass mehr Wohnungen als bisher errichtet werden können. Maurer betont jedoch, dass dafür höhere Finanzmittel notwendig seien. „Um dies auch wirklich zu erreichen, braucht es vor allem höhere Finanzmittel. Diese Gelder würden nicht nur den Wohnungsmarkt entlasten, sondern auch die Arbeitslosigkeit senken, Salzburger Wirtschaft ankurbeln und zu mehr Wohlstand beitragen würde“, erklärte der Klubvorsitzende.

ÖVP und FPÖ müssten Finanzausgleich ändern

Die zusätzlichen Mittel könnten laut Maurer aus einer Zweckwidmung der Wohnbauförderung kommen. Dafür sei jedoch eine Änderung des Finanzausgleichs erforderlich. „Dazu müssten Schwarz und Blau in Salzburg einer Änderung des Finanzausgleichs zustimmen. Dann würden die Wohnbaugelder auch wieder in den Wohnbau fließen“, so Maurer. Die Entscheidung liege nun bei ÖVP und FPÖ in Salzburg.

Quelle: https://salzburg.spoe.at/news/spö will zweckwidmung der wohnbauförderung

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