Sprengarbeiten in Steyr-Christkindl: Straßen gesperrt

In Steyr-Christkindl gilt ab sofort ein Betretungsverbot für mehrere Straßen während Sprengarbeiten. Bis Mitte Oktober sind die betroffenen Bereiche jeweils dienstags und donnerstags für rund 45 Minuten gesperrt.
Der Magistrat der Stadt Steyr hat für den Ortsteil Christkindl ein Betretungs- und Aufenthaltsverbot während Sprengarbeiten verordnet. Die Maßnahme gilt vom 11. August bis 15. Oktober 2026 und betrifft mehrere Straßenzüge.
Gesperrt sind Teile des Christkindlwegs, der Schwamminger Straße, der Rosenegger Straße sowie der Unterhimmler Straße. Das Verbot greift jeweils dienstags und donnerstags von 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr, vorbehaltlich der Freigabe durch den Sprengbefugten.
Sicherungsarbeiten nach Felssturz
Hintergrund der Sprengungen sind notwendige Sicherungsarbeiten an einer Abbruchstelle, die durch einen Felssturz am 8. Februar 2023 entstanden ist. Ein Sachverständiger für Sprengwesen, DI Martin Lang, hatte bei einem Ortsaugenschein am 28. Juli 2026 festgestellt, dass während der Sprengzeiten eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen sowie für Eigentum oder Umwelt in großem Ausmaß besteht.
Auf Basis dieser Einschätzung erließ der Magistrat die Verordnung gemäß dem oberösterreichischen Katastrophenschutzgesetz. Der genaue Gefahrenbereich ist in einem Plan vom 29. Juli 2026 dargestellt.
Ausnahmen und Strafen
Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Angehörige der Rettung, der Feuerwehr und der Polizei sowie Personen mit ausdrücklicher Erlaubnis des Magistrats. Auch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen sich im Gefahrenbereich aufhalten.
Verstöße gegen das Verbot stellen eine Verwaltungsübertretung dar. Die Verordnung wurde durch Anschlag an der Amtstafel, Veröffentlichung auf der städtischen Homepage, Hinweisschilder an der Gefahrenstelle sowie Informationsschreiben an betroffene Anrainer kundgemacht.
Quelle: https://www.garsten.at/Sprengarbeiten_Christkindl_-_Betretungsverbot_1
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