Staatsanwaltschaft beruft gegen Luger-Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Linz hat Berufung gegen den Freispruch von Klaus Luger eingelegt. Der frühere Linzer Bürgermeister war am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen worden, so der ORF.
Die Staatsanwaltschaft Linz hat am Montag Berufung gegen den Freispruch von Klaus Luger angemeldet. Damit ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Der Fall wird jetzt vom Oberlandesgericht Linz geprüft. Wann die Entscheidung fällt, steht noch nicht fest.
Das Landesgericht Linz hatte Luger am Freitag vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand ein juristisches Gutachten im Zusammenhang mit der LIVA-Affäre. Die Anklage warf dem ehemaligen Bürgermeister vor, das Gutachten hauptsächlich in eigenem Interesse in Auftrag gegeben zu haben. Der bezifferte Schaden betrug 19.061,15 Euro. Luger hatte diesen Betrag bereits vor Prozessbeginn zurückgezahlt.
Gutachten zur Whistleblower-Meldung im Zentrum
Hintergrund war die Bestellung von Dietmar Kerschbaum zum künstlerischen Geschäftsführer der Linzer Veranstaltungsgesellschaft im Jahr 2017. Laut Luger sollte das Gutachten klären, welche rechtlichen Konsequenzen die Weitergabe von Bewerbungsfragen haben könnte.
Öffentlich wurde die Angelegenheit erst im August 2024, als die „Oberösterreichischen Nachrichten“ Chats zwischen Luger und Kerschbaum veröffentlichten. Aus diesen ging hervor, dass Luger die Unterlagen selbst weitergegeben hatte. Kurz danach trat er als Bürgermeister zurück.
Kurze Verhandlung endete mit Freispruch
Der zweite Verhandlungstag am Freitag dauerte lediglich rund 20 Minuten. Die Richterin hatte den Prozess Anfang Juli unterbrochen, damit zwei Gutachter gehört werden können. Ihre schriftliche Stellungnahme wurde am Freitag vorgelesen, die Gutachter selbst waren aber nicht dabei.
Die Verteidigung argumentierte, dass das Gutachten nicht nur Lugers persönliche Lage betroffen habe, sondern auch für die LIVA relevant gewesen sei. Selbst mit Kenntnis der Weitergabe der Fragen wäre das Gutachten umfangreich und kostenintensiv geblieben, so die Verteidigung.
Die Richterin folgte der Argumentation. In ihrer Begründung hielt sie fest: Die Weitergabe der Hearingunterlagen sei zwar falsch gewesen, das sei aber nicht Thema des Verfahrens gewesen. Luger habe sich lediglich juristisch beraten lassen, und der Stadt Linz sei kein finanzieller Schaden entstanden.
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