Stadtgemeinde fordert Rückschnitt vor Wintersaison

Eine Stadtgemeinde appelliert an Grundstückseigentümer, Hecken und Sträucher bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die Massnahme soll den Winterdienst sicherstellen und die Verkehrssicherheit gewährleisten.
Eine Stadtgemeinde ruft alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken dazu auf, ihre Hecken, Sträucher und überhängende Äste rechtzeitig zu kürzen. Der Schnitt soll bis zur Grundstücksgrenze erfolgen, damit der Winterdienst in der kommenden Saison reibungslos funktionieren kann.
Pflanzen, die in den Strassenraum ragen, können laut der Gemeinde die Sicht sowie die Nutzung von Strassen und Gehsteigen beeinträchtigen. Zudem erschweren sie die Arbeit der Räum- und Streufahrzeuge erheblich.
Haftung und behördliche Massnahmen
Die Stadtgemeinde weist darauf hin, dass überhängende Äste oder Sträucher Schäden an Fahrzeugen verursachen können. In solchen Fällen können zivilrechtliche Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen entstehen.
Sollte ein notwendiger Rückschnitt trotz behördlicher Aufforderung nicht durchgeführt werden, können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Massnahmen auf Kosten der Verpflichteten veranlasst werden. Wenn Sträucher und Äste stark wachsen oder die Straße zu schmal wird, ist der Winterdienst nicht mehr sicher möglich. Die Gemeinde weist darauf hin: Wer rechtzeitig zurückschneidet, hilft der Verkehrssicherheit. Er unterstützt auch die Mitarbeiter im Winterdienst.
Quelle: https://www.lenzing.ooe.gv.at/Hecken_und_Straeucher_zurueckschneiden_-_Winterdienst_sicherstellen
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