Stalking-Vorwurf gegen Oma in Salzburg: Freispruch

Pia ProdingerPia Prodinger
Polizistin mit Blaulicht auf Streife in Österreich
©APA/EVA MANHART (Symbolbild)

Eine Pensionistin stand in Salzburg vor Gericht, weil sie ihre Enkelin trotz Kontaktverbots mehrmals bei der Schule aufgesucht haben soll. Die 14-Jährige wurde als Zeugin einvernommen. Das Landesgericht sprach die Angeklagte frei.

Am Donnerstag verhandelte das Landesgericht Salzburg einen ungewöhnlichen Fall: Eine Großmutter sollte ihre 14-jährige Enkelin beharrlich verfolgt haben. Der Sohn der Pensionistin hatte den Kontakt zu dem Mädchen schriftlich untersagt. Dennoch soll die Frau die Schülerin zwischen Anfang 2026 und Juni 2026 wiederholt in der Nähe der Schule abgepasst und ihr Geschenke angeboten haben. Die Angeklagte bekannte sich nicht schuldig und betonte, unter dem Kontaktverbot zu leiden.

Die bisher unbescholtene Salzburgerin wies den Vorwurf zurück. „Sie hatte eine Freude, dass sie die Oma gesehen hat“, erklärte sie vor Gericht. Sie habe ihre Enkelin insgesamt drei bis vier Mal nach Schulschluss getroffen, während sie selbst Einkäufe erledigte. Die Gespräche seien normal verlaufen, das Mädchen habe erzählt, was es mache. Bei einer Gelegenheit habe der Großvater der Enkelin zehn Euro für einen Schulausflug gegeben, wofür sich diese bedankt habe.

Verzweiflung wegen abgebrochenem Kontakt

Die Pensionistin schilderte, ihr Sohn habe sie wegen eines Familienkonflikts mit dem Entzug der Enkelkinder bestrafen wollen. Der genaue Inhalt des Konflikts wurde im Prozess nicht erläutert. Sie und ihr Mann seien verzweifelt gewesen, als der Kontakt abgebrochen wurde. „Wir haben eine tiefe, innige Beziehung zu unseren Enkeln gehabt, wir haben uns geliebt, und sie uns“, sagte die Angeklagte. Es sei nie ihre Absicht gewesen, die Enkelin zu verfolgen oder ihr Schaden zuzufügen.

Enkelin als Zeugin einvernommen

Die 14-Jährige wurde von der Strafrichterin als Zeugin befragt. Sie gab an, ihre Großmutter sei in dem halben Jahr fünf bis sieben Mal aufgetaucht. Die Unterhaltungen seien normal gewesen, die Oma habe gefragt, wie es ihr in der Schule gehe. Geschenke habe sie angenommen. Auf die Frage, ob sie ihrer Großmutter gesagt habe, sie solle sie in Ruhe lassen, antwortete das Mädchen: „Ich habe mich nicht getraut, weil ich Angst gehabt habe, dass sie mich verfolgen.“

Richterin sieht keine beharrliche Verfolgung

Die Richterin begründete den „eindeutigen“ Freispruch damit, dass sich die Beschuldigte normal mit ihrer Enkelin unterhalten habe. Die Häufigkeit der Treffen sei für eine beharrliche Verfolgung in dem Zeitraum zu gering gewesen, zudem könnten die Zusammentreffen auch zufällig gewesen sein. Die Enkelin habe nicht geäußert, dass sie die Treffen nicht wolle. Offenbar sei sie in dem Familienkonflikt zwischen den Stühlen gestanden und habe dafür büßen müssen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Vertreterin der Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgegeben hat.

Quelle: APA

Worüber spricht Salzburg morgen?

Kostenloses News Briefing aus deiner Region – jeden Morgen um 6 Uhr.

Mit der Anmeldung nimmst du die Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

austria.com auf Google bevorzugen.